Christian Steinhart Familienstiftung MMXXII
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Arnstadt · anerkannt 2022
Familienstiftung
Wofür diese Stiftung da ist
§ 2 Stiftungszweck und Zweckverfolgung
(1) Zweck der Stiftung ist
die finanzielle Unterstützung der Stifter sowie deren Abkömmlinge und der durch ihre Abkömmlinge mit ihnen fortlaufend in gerader absteigender Linie verwandten Abkömmlinge, also Enkel, Urenkel usw., folglich aller hier abschließend
aufgeführten Begünstigten (Destinatäre). Zu den jeweiligen Abkömmlingen gehören auch nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge sowie Stiefkinder.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Förderungen möglich:
a. die Förderung der schulischen und universitären Ausbildung im In- und Ausland sowie die Förderung der beruflichen Existenzgründungen dieses Personenkreises;
b. Stärkung der Verbundenheit der Stifterfamilie durch die Organisation und Umsetzung von jährlichen Familientreffen, -reisen oder Ähnlichem;
c. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen (z.B. Immobilien) durch die Stifterfamilie, welche die Stiftung über das zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung vorhandene Grundstockvermögen hinaus
anschafft oder erhält sowie
d. die Erhaltung des von den Stiftern gewidmeten Grundstockvermögens für einen möglichst langen Zeitraum zum Wohle der vorstehend genannten Destinatäre im Rahmen des stiftungsrechtlich Zulässigen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht in keinem Falle. Ein solcher Anspruch wird weder durch die Satzung noch durch eine wiederholte Leistungsgewährung begründet. Hierüber entscheiden allein die zuständigen Organe. Auf eine
Gleichbehandlung kann sich bei Bewilligung bzw. Versagung von Leistungen niemand berufen.
(3) Die Stiftung kann wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, deren Überschüsse für den Stiftungszweck zu verwenden sind. Sie darf Gesellschaften errichten oder sich an solchen beteiligen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Schönbrunn 17
99310 Arnstadt
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Stiftungsorgane, gemeinsame Vorschriften (1) Organe der Stiftung sind der Familienrat und der Vorstand. ... § 7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder handeln jeweils mit Einzelvertretungsberechtigung. Intern gilt als vereinbart, dass stets der Vorsitzende vertritt und die Stellvertreter lediglich bei Verhinderung dessen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind die Mitglieder des Stiftungsvorstands befreit. ...
Organe
Familienrat Mitglieder: bis 10 Vorstand Mitglieder: 1 - 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 07.11.2022 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Von den 9 Stiftungen mit Sitz in Arnstadt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2022 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Stiftungen im Umfeld
In Arnstadt
Gleicher Zweck
- Professor Wolfgang Maria Fischer Stiftung Würzburg
- Dr. Günter und Anna-Elisabeth Geisler-Stiftung Frankfurt am Main
- Ohne Titel, 2016 Erbach
- Siegfried Roggenbuck-Stiftung Berlin
- Professor Dr. Horst und Christine Siebert Stiftung Konstanz
- Allgemeine adelige Fräuleinstiftung in Bayern Reichenberg
- Ellen Jost Stiftung Bremen
- Birgit Wedekind für Kinder-Stiftung Frankfurt am Main
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Evangelisches Waisenhaus Erfurt Erfurt
- International Karmapa Foundation Moorgrund Möra
- Karl-Marien-Stiftung Erfurt
- Oberkonsistorialrat Helm-Stiftung für Gustav-Adolf-Verein Erfurt
- Stiftung Künstlerhof "Roter Ochse" Schleusingen
- FBF-Stiftung für Wissenschaft und Kunst Schmalkalden
- Jubiläumsstiftung für Frankenheim/Rhön Erfurt
- Bürgerstiftung im Wartburgkreis Bad Salzungen
- Alle in Thüringen