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Bürgerstiftung im Wartburgkreis

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Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung im Wartburgkreis ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Salzungen.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§ 2 Zweck und Aufgaben der Stiftung (1.) Zweck der Stiftung ist es, a.) Bildung und Erziehung, b.) Jugend- und Altenhilfe, c.) Kultur, Kunst und Denkmalpflege d.) Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege, e.) traditionelles Brauchtum f.) Heimatpflege, g.) demokratisches Staatswesen im Wesentlichen im Wartburgkreis (Kreisgebiet: Stand 01.01.2008) zu fördern und/oder zu entwickeln. (2.) Dieser Stiftungszweck wird operativ und / oder fördernd beispielsweise verwirklicht durch a.) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen, b.) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, c.) Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung durch geeignete Maßnahmen, d.) Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Unterstützungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks, e.) Schaffung und Unterstützung lokaler Einrichtungen und Projekte, die den Stiftungszwecken dienen. (3.) Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben von öffentlichen Körperschaften und Kommunen gehören. Die Stiftung kann die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und die Verwaltung anderer rechtsfähiger Stiftungen übernehmen, soweit dies mit ihrem Zweck vereinbar ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane (1.) Organe der Stiftung sind a.) der Vorstand und b.) der Stiftungsrat. ... Die Mitglieder der Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.   § 6 Vorstand (1.) Der Vorstand besteht aus drei Personen. (2.) ... Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorstandsvorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. ... (3.) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre. Nach Ablauf ihrer Amtszeit bleiben die Mitglieder des Vorstands bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt. ... (5.) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch den Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann in Einzelfällen eine Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch den Stiftungsrat erteilt werden. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 1-11

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Bürgerstiftung im Wartburgkreis“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.