Prof. Hans Bauerfeind Familienstiftung
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Familienstiftung
Die Prof. Hans Bauerfeind Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Zeulenroda.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Familie & privatnützig.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist a) die einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung des Stifters, der Ehefrau des Stifters, der leiblichen Kinder des Stifters sowie der weiteren leiblichen Abkömmlinge des Stifters (, ¿Destinatäre¿ oder ¿Begünstigte¿), insbesondere die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhaltes sowie die Förderung der persönlichen Entwicklung und Neigungen, von Berufsausbildung und Berufsweiterbildung und gegebenenfalls der unternehmerischen Begabungen dieses Personenkreises und b) die Wahrung des Andenkens sämtlicher verstorbener Mitglieder der Familien des Stifters und seiner Abkömmlinge sowie die Förderung des Ansehens und des Zusammenhalts sämtlicher lebender Mitglieder der Familien des Stifters und seiner Abkömmlinge und c) die Erhaltung und Förderung der Unternehmensgruppe Bauerfeind mit Sitz in Zeulenroda und gegebenenfalls deren Rechtsnachfolger, soweit Gesellschaftsanteile an der Unternehmensgruppe Bauerfeind oder deren Rechtsnachfolger zum Vermögen der Prof. Hans Bauerfeind Familienstiftung gehören; § 3 Abs. 1 bleibt unberührt. Abweichend von Satz 1 lit. a) - werden solche Personen (Ehefrau oder leibliche Kinder oder weitere leibliche Abkömmlinge des Stifters) nicht Destinatär, welche zum Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung ihren Wohnsitz im Ausland haben, und - verlieren solche Personen (Ehefrau oder leibliche Kinder oder weitere leibliche Abkömmlinge des Stifters) ihre Eigenschaft als Destinatär, welche zum Zeitpunkt des Todes des Stifters ihren Wohnsitz im Ausland haben. Der Stifter kann jederzeit unter Lebenden oder von Todes wegen eine hiervon abweichende Verfügung treffen und auch die vorgenannten im Ausland lebenden Personen als Destinatäre benennen. Eine solche Benennung geschieht zu Lebzeiten des Stifters durch schriftliche Erklärung des Stifters gegenüber dem Stiftungsvorstand und von Todes wegen in Form einer Verfügung des Stifters von Todes wegen. Nach dem Ableben des Stifters geht dieses Recht auf den Vorstand in seiner Gesamtheit über; der Vorstand kann dann mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch die vorgenannten im Ausland lebenden Personen als Destinatäre benennen. Unabhängig von einer solchen Benennung durch den Stifter oder den Vorstand wird die betroffene Ehefrau oder das betroffene Kind oder der betroffene weitere leibliche Abkömmling des Stifters ohne weiteres Destinatär, wenn die betreffende Person ihren Wohnsitz wieder in Deutschland nimmt und im Ausland keiner der deutschen Schenkungs- oder Erbschaftsteuer vergleichbaren Steuer mehr unterliegt (2) Zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß Absatz 1 kann die Stiftung aus ihren Mitteln, auch aus Mitteln des Grundstockvermögens, weitere Wirtschaftsunternehmen jeder Art gründen oder sich daran beteiligen. Die Stiftung ist jederzeit befugt Gewinne der Wirtschaftsunternehmen, an welchen sie beteiligt ist in den Wirtschaftsunternehmen selbst zu thesaurieren. (3) Die Stiftung ist ¿ auch über Absatz 1 hinausgehend ¿ berechtigt, Zuwendungen an beliebige Empfänger zu machen, soweit es sich dabei um die Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der § 51 ff. der Abgabenordnung handelt und die Stiftung eine entsprechende Spendenbestätigung erhält. Über solche Zuwendungen beschließt der Stiftungsvorstand mit einer Mehrheit von 3/4 der im Vorstand abgegebenen Stimmen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Stiftungsorgane (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. (2) ¿ § 6 Mitgliederzahl, Amtszeit, Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus mindestens drei Mitgliedern und höchstens fünf Mitgliedern, ¿ Zu Lebzeiten von Herrn Prof. Hans Bauerfeind besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied und aus höchstens fünf Mitgliedern. (2) Die ersten Vorstandsmitglieder sind vom Stifter im Stiftungsgeschäft benannt. ¿ (3) ¿ (4) ¿ § 7 Aufgaben des Vorstandes, innere Ordnung (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand - in vertretungsberechtigter Anzahl - vertritt die Stiftung auch gegenüber anderen Vorstandsmitgliedern. (2) Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, so vertritt dieses die Stiftung allein. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Mitgliedern, so wird die Stiftung durch zwei Vorstands-mitglieder gemeinschaftlich vertreten. Sofern der Stifter Vorstände oder deren Nachfolger benannt hat, kann der Stifter diesen Mitgliedern des Vorstandes generell oder im Einzelfall Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Der Stiftungsvorstand selbst kann - nach dem Ableben des Stifters - Mitgliedern des Vorstandes generell oder im Einzelfall Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Der Stifter selbst ist als Mitglied des Vorstandes stets alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (3) - (9) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1 - 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Zeulenroda
Gleicher Zweck
- Dr. Bernadette Schubert-Stiftung Hamburg
- Heinz-Otto-Stiftung Glashütten
- Stiftung Nör Hamburg
- BürgerStiftung Höxter Höxter
- Stiftung Wilhelmsglücksbrunn Eisenach
- Herbert Hillmann und Margot Müller Stiftung Würzburg
- Stiftung FREUNDE Lebenskompetenz für starke Kinder - gute Freunde München
- Dr. Bernard und Ursula Lübbers-Stiftung für Bildung und Ausbildung Ohlstadt
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Wilhelmsglücksbrunn Eisenach
- Stiftung Welt der Versuchungen Erfurt
- Sanum Stiftung Weimar
- St. Johannesstift Ershausen
- Stiftung Naturschutz Thüringen Erfurt
- Share Value Stiftung Erfurt
- Wilhelm-Härdrich-Stiftung Jena
- Dr. Hans Bruns-Stiftung Jena
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Prof. Hans Bauerfeind Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
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