Dr. Bernadette Schubert-Stiftung
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gemeinnützig
Die Dr. Bernadette Schubert-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Die Stiftung soll die akademische Ausbildung hochbegabter Mädchen und junger Frauen fördern. Der Satzungzweck wird insbesondere verwirklicht durch die Vergabe von Stipendien an Stipendiatinnen, denen aufgrund fehlender eigener oder familiärer finanzieller Ausstattung eine Förderung in dieser Form nicht zugänglich ist.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Antrag und Förderpraxis
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2011 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Siehe auch
In Hamburg
- Internationale Stiftung für Seerecht
- Stiftung für Kranke der Psychiatrischen Abteilungen des LBK Hamburg – A.ö.R. -, der Psych. Kliniken des UKE und der Psych. Nachsorgeeinrichtungen für entlassene Kranke
- Ottilie-Selbach-Redslob-Stiftung
- Guntram und Irene Rinke Stiftung
- Stiftung zur Förderung der Bucerius Law School
- Eva und Horst Werchan Stiftung
- Gisela und Arnold Ring-Stiftung
- Stiftung St. Jacobus
- Alle 1.419 in Hamburg
Gleicher Zweck
- Paragon Stiftung - Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur (vorher:Niclas Castello Stiftung - Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur) Piesau
- Ingeborg Gramelsberger Stiftung Erding
- GESINAS-Stiftung Bösel
- Pommersche Stiftung für historische Bildung Greifswald
- JONALÉ-Stiftung Bremen
- Bernostiftung - Katholische Stiftung für Schule und Erziehung in Mecklenburg und Schleswig-Holstein Schwerin
- Erika und Erwin Schreiter Stiftung Düsseldorf
- Franz Ferdinand und Elisabeth Supp-Stiftung Frankfurt am Main
- Zweck-Übersicht
Im Land Hamburg
- "Helene-Wilken-Stiftung" Stiftung zur Verbesserung der Lebenssituation allein erziehender Mütter Lüneburg
- Dr. med. Curt Moeller-Gedächtnisstiftung zur Verbesserung der Sicherheit auf medizinisch-technischem Gebiet Bielefeld
- Molckenbuhr'sche Stiftung für alte weibliche Dienstboten Norderstedt
- Stiftung Wissenschaft und Demokratie Kiel
- Stiftung Johannes und Ella Hinsch zur Förderung des technischen Nachwuchses und der wissenschaftlichen Forschung
- Geschwister v. Pressentin Stiftung Eilsleben
- Engelbert und Hertha Albers-Stiftung Ratekau
- OM - Stiftung Innere Wissenschaft Saunstorf
- Alle in Hamburg
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Dr. Bernadette Schubert-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.