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Stiftung zur Förderung der Bucerius Law School

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gemeinnützig

Die Stiftung zur Förderung der Bucerius Law School ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 2001 errichtet und 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die Förderung von Forschung und Lehre im Bereich der Rechtswissenschaft und den mit diesem Bereich verwandten Wissenschaften. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von Forschung und Lehre an der Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft - gGmbH in Hamburg u. a. durch Mittelbeschaffung und direkte Zuwendungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Stiftung zur Förderung der Bucerius Law School“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2002