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Montblanc Kulturstiftung

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gemeinnützig

Die Montblanc Kulturstiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Föderung von kulturellen Zwecken, insbesondere durch die Vergabe von Preisen an Persönlichkeiten, die sich um die Förderung der Künste besonders verdient gemacht haben. Öffentliche Präsentation der im Eigentum der Stiftung befindlichen und eventuell zu erwerbenden Werke, überwiegend der zeitgenössischen Kunst, in geeigneten Ausstellungsräumen, um Menschen, die bisher hierzu nicht motiviert erschienen, den Zugang zur Bildenden Kunst zu erleichtern und zu ermöglichen. Förderung von Maßnahmen, wie z.B. Veröffentlichung von Katalogen, Durchführung von Vortrags- oder Seminarveranstaltungen, Zuwendungen an andere öffentliche oder private gemeinnützige Körperschaften im Rahmen des Stiftungszweckes.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Montblanc Kulturstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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