Stiftung für Bären - Wildtier- und Artenschutz
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Die Stiftung für Bären - Wildtier- und Artenschutz ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Leinefelde-Worbis.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.
Wofür diese Stiftung da ist
§2 Zweck der Stiftung
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tier-, Natur- und Artenschutzes. Die Stiftung dient in diesem Sinne dem Schutz und der Wiederherstellung von Lebensräumen und der Durchsetzung von naturgemäßer Haltung von Tieren wildlebender Arten.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
1. Die Betreibung des ¿Alternativer Bärenpark Worbis" und des ¿Alternativer Wolf- und Bärenpark Schwarzwald"
2. die Gründung und das Betreiben weiterer Auffang- und Aufklärungsprojekte sowie Informationszentren
3. die Unterstützung von Initiativen zur Schaffung alternativer Einrichtungen und der Verwirklichung als Tier-, Natur- und Artenschutzprojekte
4. die Förderung von umweltpädagogischen Projekten
5. die Mitarbeit bei der Gestaltung und Durchsetzung von gesetzlichen Regelungen in den Bereichen Tier-, Natur- und Artenschutz
6. die Unterstützung von Auswilderungsprojekten
7. die Förderung von wissenschaftlichen Studien in der in situ-und ex situ-Wildtierforschung durch Forschungsaufträge und Stipendien
8. die Organisation von wissenschaftlichen Tagungen
9. die Förderung und/oder Durchführung von Naturschutzprojekten
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Organe der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. Daneben gibt es einen wissenschaftlichen Beirat. ... § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens einem weiteren und bis zu 3 weiteren Mitgliedern. Vorstandsmitglieder werden vom bisherigen Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (Kooption). Wiederwahl ist zulässig. (2) Die Amtszeit des Vorstands beträgt fünf Jahre, wenn nicht bei seiner Bestellung etwas anderes bestimmt wird. Wiederwahl ist zulässig. (3) - (8) ... (9) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Wiederwahl ist zulässig. § 8 Rechte und Pflichten des Vorstands (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Die anderen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1-5 Stiftungsbeirat Mitglieder: 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
In Leinefelde-Worbis sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 3 in Leinefelde-Worbis erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Leinefelde-Worbis
Gleicher Zweck
- Heimerer-Stiftung Landsberg am Lech
- Finnern Stiftung Hamburg
- Bürgerstiftung Salzland - Region Schönebeck Schönebeck
- Wolfgang Rath Stiftung Bad Rappenau
- DGS Stiftung Salzkotten
- König Ludwig I. Stiftung Bad Orb Bad Orb
- Meyer & Kratzsch Stiftung Berlin
- Sankt Lioba Schulstiftung Bad Nauheim
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Dr. Helmut und Renate Ruhwedel Stiftung Rudolstadt
- Schöne-Stiftung Erfurt
- Stiftung Gräfin Johanna Elisabeth von Schwarzburg vom Gleich'schen House Erfurt
- Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald Schleusingen
- Stiftung "Je-Go" Jugendentwicklung-Gotha Gotha
- Schloss Wespenstein - Stiftung Gräfenthal
- Kultur- und Heimatstiftung Dreba Dreba
- Deutsche Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ Erfurt
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung für Bären - Wildtier- und Artenschutz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.