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Stiftung für Bären - Wildtier- und Artenschutz

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Die Stiftung für Bären - Wildtier- und Artenschutz ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Leinefelde-Worbis.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Zweck der Stiftung   (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tier-, Natur- und Artenschutzes. Die Stiftung dient in diesem Sinne dem Schutz und der Wiederherstellung von Lebensräumen und der Durchsetzung von naturgemäßer Haltung von Tieren wildlebender Arten.   (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. Die Betreibung des ¿Alternativer Bärenpark Worbis" und des ¿Alternativer Wolf- und Bärenpark Schwarzwald" 2. die Gründung und das Betreiben weiterer Auffang- und Aufklärungsprojekte sowie Informationszentren 3. die Unterstützung von Initiativen zur Schaffung alternativer Einrichtungen und der Verwirklichung als Tier-, Natur- und Artenschutzprojekte 4. die Förderung von umweltpädagogischen Projekten 5. die Mitarbeit bei der Gestaltung und Durchsetzung von gesetzlichen Regelungen in den Bereichen Tier-, Natur- und Artenschutz 6. die Unterstützung von Auswilderungsprojekten 7. die Förderung von wissenschaftlichen Studien in der in situ-und ex situ-Wildtierforschung durch Forschungsaufträge und Stipendien 8. die Organisation von wissenschaftlichen Tagungen 9. die Förderung und/oder Durchführung von Naturschutzprojekten

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung   (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. Daneben gibt es einen wissenschaftlichen Beirat.   ...   § 7 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens einem weiteren und bis zu 3 weiteren Mitgliedern. Vorstandsmitglieder werden vom bisherigen Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (Kooption). Wiederwahl ist zulässig.   (2) Die Amtszeit des Vorstands beträgt fünf Jahre, wenn nicht bei seiner Bestellung etwas anderes bestimmt wird. Wiederwahl ist zulässig.   (3) - (8) ...   (9) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Wiederwahl ist zulässig.   § 8 Rechte und Pflichten des Vorstands   (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Die anderen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit.   ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-5 Stiftungsbeirat Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung für Bären - Wildtier- und Artenschutz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungUmwelt, Natur & TiereWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004