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Dr. Helmut und Renate Ruhwedel Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Dr. Helmut und Renate Ruhwedel Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2018 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Die Stiftung dient der intensivmedizinischen Betreuung und Pflege alter- und behinderter Menschen und damit der Altenhilfe, der Berufsbildung, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Sie unterstützt die der Gesundheit und dem Wohlergehen dienenden Institutionen und Einrichtungen. Sie fördert die Innovation im Hinblick auf Erkennung und Notwendigkeit der Behandlung und lntensivpflege, sie bezweckt die Folgenbeseitigung und Folgenminderung alters- und behindertenbedingter Belastungen. Insbesondere sollen solche Vorhaben und Entwicklungen gefördert und durchgeführt werden, die eine breite Wissensvermittlung und Erhöhung der Praxiserfahrung fördern, um die Qualität ambulanter, stationärer und pflegerischer medizinischer Betreuungsleistungen auf allen medizinischen und sozialen Leistungsgebieten zu sichern und zu erhöhen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane  (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ...  § 8 Vorstand  (1) Abgesehen vom Gründungsvorstand besteht der Vorstand aus bis zu fünf (5) Personen. Die Vorstandsmitglieder werden mit Ausnahme des Gründungsvorstandes, der einschließlich der Amtszeit und der Anzahl der Mitglieder in dem Stiftungsgeschäft bestimmt ist, vom Kuratorium berufen. Dabei sollen möglichst die Direktoren der stiftungseigenen Pflegeeinrichtungen Berücksichtigung finden, sofern sie dem Kuratorium auch für die Stiftungsarbeit geeignet erscheinen. Das Kuratorium ist gehalten, einen Abkömmling der Stifter in den Vorstand zu berufen, wenn dieser Abkomme den Beruf eines Mediziners, Pflegers oder eine Tätigkeit im Bereich Wirtschaft/Rechtswissenschaft/Verwaltung ausübt, bzw. als Vorstand zur Führung der Geschäfte/Wirtschaftlichkeit geeignet ist.  (2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Solange der Stifter Dr. Helmut Ruhwedel Mitglied des Vorstandes ist, ist dieser auch Vorsitzende des Vorstandes.  (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.  (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des§ 181 BGB befreit. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 15

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Dr. Helmut und Renate Ruhwedel Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenBildung & ErziehungGesundheitSoziales & Wohlfahrtrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2018