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Dalberg-Stiftung für Wissenschaft und Forschung

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Die Dalberg-Stiftung für Wissenschaft und Forschung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Zweck laut Satzung

§ 2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der gemeinnützigen, auf die Förderung von Wissenschaft und Forschung gerichteten Arbeit der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt.
(2) Der Stiftungszweck, die Unterstützung der Wissenschaft und Forschung fördernden Arbeit der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, wird insbesondere verwirklicht durch
a. Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
b. Unterstützung von Publikationsvorhaben,
c. Unterstützung von wissenschaftlichen und gemeinnützigen Vorhaben Dritter, an denen die Akademie ein eigenes Interesse bekundet,
e. Vergabe und Unterstützung von Forschungsaufträgen,
f. Zuwendungen an die Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt zur Sicherung ihrer Arbeitsfähigkeit,
g. Förderung von Maßnahmen, die zum Ausbau des Archivs, der Bibliothek und der Akademiesammlungen sowie zu deren Bestandserweiterung dienen.
 
§ 3
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2.) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung verwendet werden.
(3) Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten in ihrer Eigenschaft als Stifter keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
(4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszweckes Zweckbetriebe unterhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Wissenschaft & Forschung: der Hintergrund

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist ausgeschlossen. (2) ...   § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern. Mitglieder des Vorstands sind mit Genehmigung der Stiftung die jeweiligen Funktionsträger der Akademie: a. der Präsident der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, b. der Vizepräsident der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt und Leiter der Geisteswissenschaftlichen Klasse, C. der Vizepräsident der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt und Leiter der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Klasse, d. der Sekretar bzw. Generalsekretar der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt. (2) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Der Vorstand wählt alle fünf Jahre aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Nach Ablauf der Amtszeit bzw. Niederlegung des Amtes aus persönlichen Gründen bleibt das Vorstandsmitglied solange im Amt, bis ein Nachfolger bestellt ist. Das Amt endet weiter durch Tod.   § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im lnnenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, die Stiftung allein vertritt. (2) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 4 Kuratorium Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2009 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Dalberg-Stiftung für Wissenschaft und Forschung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2009