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Stiftung "Haus der Jugend und Technik"

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gemeinnützig

Die Stiftung "Haus der Jugend und Technik" ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke, da sie darauf ausgerichtet ist, die Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das erfolgt durch die Förderung und Unterstützung der Vermittlung von praktischen technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Modellbau, regional- technikgeschichtliche Recherchen und Publikationen, die Entwicklung und der Bau von elektronischen und elektromechanischen Steuerungs- und Regelungskomponenten sowie das Restaurieren von technikgeschichtlichen Gerätschaften und Fahrzeugen sollen Kinder und Jugendliche an Technik und Naturwissenschaften heranführen. Sie sollen die regionalhistorischen Schwerpunkte der Entwicklung der feinmechanisch-optischen Industrie der Stadt, der Eisenbahntechnik, der Fahrzeugtechnik und des regionalen Nahverkehrs kennenlernen. Dabei stehen die Vermittlung von handwerklichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die kreative gemeinschaftliche Arbeit an technischen Objekten und Vorhaben im Vordergrund. Die Projekte können bei Bedarf auch in Kooperation mit anderen juristischen Personen durchgeführt werden. (2) Die Stiftung hat das Historische Jenaer Straßenbahndepot Dornburger Straße 17, 07743 Jena durch einen Erbbaurechtsvertrag ab dem 01.01.2024 für die nächsten 50 Jahre übernommen. Entsprechend der finanziellen Lage und den Möglichkeiten des Erbbaurechtgebers kann das Objekt gekauft werden. Dieses Objekt ist in das Denkmalbuch eingetragen. Die Stiftung fördert den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. (3) Sofern das Grundstockvermögen einen Umfang von mindestens 3 Mio. Euro erreicht hat, oder anderweitig ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, soll die Stiftung die Förderung der Bildung auch dadurch verwirklichen, dass eine Berufsausbildung im technischen Bereich angeboten wird. Ggf. ist dafür eine Satzungsänderung herbeizuführen. (4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Die Stiftung kann mittelbeschaffend i. S. des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich der Förderung der Bildung tätig werden. (5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsrat (§ 9). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit eines Organmitgliedes beträgt fünf (5) Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. (3) - (4) ... (5) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen.   § 8 Vorstand (1) Der Stiftungsrat wird auf der Grundlage von Vorschlägen des jeweils amtierenden Vorstandes einen Vorstand aus bis zu fünf (5) Personen für eine Amtszeit von fünf (5) Jahren bestellen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter, einen Kämmerer und bestimmt ggf. die weiteren Funktionen der Vorstandsmitglieder. (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kämmerer sind alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Intern wird vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von den weiteren Vorstandsmitgliedern nur bei Verhinderung des Vorsitzenden in der unter Absatz 1 vorgegebenen Reihenfolge wahrgenommen werden darf. (3) Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ... (4) - (9) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-5 Stiftungsrat Mitglieder: 3-10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung "Haus der Jugend und Technik"“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.