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Stiftung "Haus der Jugend und Technik"

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 2020

gemeinnützig

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke, da sie darauf ausgerichtet ist, die Bildung von
Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das erfolgt durch die Förderung und Unterstützung der
Vermittlung von praktischen technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Der Modellbau, regional- technikgeschichtliche Recherchen und Publikationen, die
Entwicklung und der Bau von elektronischen und elektromechanischen Steuerungs- und
Regelungskomponenten sowie das Restaurieren von technikgeschichtlichen Gerätschaften
und Fahrzeugen sollen Kinder und Jugendliche an Technik und Naturwissenschaften
heranführen. Sie sollen die regionalhistorischen Schwerpunkte der Entwicklung der
feinmechanisch-optischen Industrie der Stadt, der Eisenbahntechnik, der Fahrzeugtechnik und
des regionalen Nahverkehrs kennenlernen. Dabei stehen die Vermittlung von handwerklichen
Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die kreative gemeinschaftliche Arbeit an technischen
Objekten und Vorhaben im Vordergrund. Die Projekte können bei Bedarf auch in Kooperation
mit anderen juristischen Personen durchgeführt werden.
(2) Die Stiftung hat das Historische Jenaer Straßenbahndepot Dornburger Straße 17, 07743 Jena durch einen Erbbaurechtsvertrag ab dem 01.01.2024 für die nächsten 50 Jahre übernommen. Entsprechend der finanziellen Lage und den Möglichkeiten des Erbbaurechtgebers kann das Objekt gekauft werden. Dieses Objekt ist in das Denkmalbuch eingetragen. Die Stiftung fördert den Denkmalschutz und die Denkmalpflege.
(3) Sofern das Grundstockvermögen einen Umfang von mindestens 3 Mio. Euro erreicht hat, oder anderweitig ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, soll die Stiftung die Förderung der
Bildung auch dadurch verwirklichen, dass eine Berufsausbildung im technischen Bereich
angeboten wird. Ggf. ist dafür eine Satzungsänderung herbeizuführen.
(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten,
Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) anderen ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Die Stiftung kann mittelbeschaffend i. S. des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich der Förderung der Bildung tätig werden.
(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen
entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
(6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf
Leistungen der Stiftung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Dornburger Straße 17
07743 Jena

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsrat (§ 9). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit eines Organmitgliedes beträgt fünf (5) Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. (3) - (4) ... (5) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen.   § 8 Vorstand (1) Der Stiftungsrat wird auf der Grundlage von Vorschlägen des jeweils amtierenden Vorstandes einen Vorstand aus bis zu fünf (5) Personen für eine Amtszeit von fünf (5) Jahren bestellen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter, einen Kämmerer und bestimmt ggf. die weiteren Funktionen der Vorstandsmitglieder. (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kämmerer sind alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Intern wird vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von den weiteren Vorstandsmitgliedern nur bei Verhinderung des Vorsitzenden in der unter Absatz 1 vorgegebenen Reihenfolge wahrgenommen werden darf. (3) Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ... (4) - (9) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-5 Stiftungsrat Mitglieder: 3-10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2020
Anerkennung05.02.2020
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 37 Stiftungen mit Sitz in Jena verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2020 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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