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Kulturbürgernetz Foundation

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gemeinnützig

Die Stiftung „Kulturbürgernetz Foundation“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung fördert den Klimaschutz sowie den Umweltschutz (2) Der Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch: 1. Entwicklung von Konzepten für einen an den Notwendigkeiten des natürlichen und gesunden Lebens orientierten Leitgedanken einer zukunftsfähigen Gesellschaft zur Vermeidung von Schäden des natürlichen Lebensraumes. 2. Entwicklung und Förderung von Projekten auf dem Gebiet des Klimaerhaltes, des Biodiversitätserhaltes und Lösungsansätzen zur Abwendung einer schrittweisen Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen und Umwelt. 3. Unterstützung von Projekten zur Umsetzung einer Agrarwirtschaft auf Permakulturbasis und Viehhaltung unter Beobachtung einer Verbesserung des Tier- und Umweltschutzes in der Landwirtschaft. 4. Wissensvermittlung und Bildungsveranstaltungen mit dem Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz einer notwendigen Klimarettung und des Naturschutzes zu fördern. 5. Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen auf dem Gebiet des Stiftungszieles tätigen Organisationen und Initiativen. Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte des Umwelt und Klimaschutzes durchführen, unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung ¿ zumindest in den ersten Jahren ¿ nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen Projekte. (3) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Mitarbeiter beschäftigen, notwendige Räumlichkeiten anmieten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Stiftungen zur Verfügung stellen. Vornehmlich können Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne ganz oder teilweise an die Stiftung abzuführen sind. Sofern sich dadurch die durch die Stiftung selbst zu verwirklichenden Zwecke ändern, ist eine Satzungsänderung herbeizuführen. (4) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (5) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.852 Stiftungen im Bereich Umwelt, Natur & Tiere

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und das Kuratorium (§ 9). Personalunionen in beiden Gremien sind ausgeschlossen. (2) - (8) ...   § 8 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus höchstens fünf Mitgliedern und wird vom Kuratorium bestellt. Der erste Vorstand (Gründungsvorstand) wird einschließlich der Amtszeit vom Stifter im Stiftungsgeschäft bestellt. Der Stifter kann während seiner Amtszeit den Gründungsvorstand auf bis zu fünf Personen erweitern. (2) Mit Ausnahme des Gründungsvorstandes wählt der Vorstand aus seiner Mitte den Vorsitzenden und seinen stellvertretenden Vorsitzenden (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und die Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vom stellvertretenden Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch die weiteren Vorstandsmitglieder wahrgenommen werden darf. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer anstellen und diesem rechtsgeschäftliche Vollmacht mit Außenwirkung erteilen. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (4) - (11) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 12

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Kulturbürgernetz Foundation“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JenaLand ThüringenUmwelt, Natur & TiereGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022