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Stiftung der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt

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Die Stiftung der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Saalfeld.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck
 
 
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung.
 
(2) Der Zweck der Stiftung ist die unmittelbare und mittelbare Förderung und Unterstützung
 
a) von Kunst und Kultur, der Denkmalpflege, der Heimatpflege und des Heimatgedankens,
 
b) von Bildung, Sport und Erziehung,
 
c) des Natur- und Umweltschutzes,
 
d) der Jugendförderung sowie der Behinderten- und Altenhilfe.
 
(3) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke
 
a) durch eigene Maßnahmen, insbesondere dadurch, dass sie
 
aa) auf den Gebieten von Kunst und Kultur als Träger und/oder Sponsor von Veranstaltungen und als Auftraggeber oder Herausgeber von Veröffentlichungen auftritt, Kunstpreise stiftet, Stipendien vergibt sowie Leihgaben, vorzugsweise an Museen, Bibliotheken und Archive, gewährt und Einrichtungen wie Theater oder Musikschulen unterstützt,
 
bb) auf dem Gebiet der Denkmalpflege zur Erhaltung und Wiederherstellung von Baudenkmälern beiträgt,
 
cc) auf dem Gebiet der Heimatpflege und des Heimatgedankens die Förderung heimatkundlicher Publikationen oder Projekte betreibt,
 
dd) die Aktivitäten auf den Gebieten von Bildung und Erziehung - mit dem Ziel der ganzheitlichen Betreuung- sowie die Förderung begabter Jugendlicher unterstützt,
 
ee) auf den Gebieten des Sports Aktivitäten der Sportvereine sowie Sportveranstaltungen und Turniere fördert,
 
ff) Projekte zur Entwicklung von Natur- und Umweltschutz. insbesondere zur Nutzung von alternativen Energien, und die Öffentlichkeitsarbeit für die Betreuung von Natur- und Umweltschutz unterstützt,
 
gg) Projekte auf den Gebieten der Jugendförderung, Behinderten- und Altenhilfe unterstützt,
 
b) durch Gewährung von Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für Zwecke, die mit den Zwecken der Stiftung in Einklang stehen, sowie
 
c) durch Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und an Gebietskörperschaften zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken, die mit den Zwecken der Stiftung in Einklang stehen.
 
(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
 
(5) Die Mittel der Sparkassenstiftung dürfen nur zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung   (1) Organe der Stiftung sind a) das Kuratorium, b) der Vorstand. ....   § 9 Zusammensetzung des Vorstandes   (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstand der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt. (2) Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung ist der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt.   § 10 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand handelt durch seinen Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Kuratorium Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Saalfeld erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2007 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.