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KeramikStiftung Römhild

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gemeinnützig

Die KeramikStiftung Römhild ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Römhild.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck   (1 Die Stiftung dient der Förderung von Kunst und Kultur, von Wissenschaft und Forschung, der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze, dem Umweltschutz, der Heimatpflege und der Heimatkunde, der Völkerverständigung sowie der Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Sie fördert insbesondere die künstlerische Auseinandersetzung mit der zeitgenössischen Keramik in Skulptur, Plastik, Objekt und Installation, damit diese in den gesamten Kunstprozess integriert und der Bekanntheitsgrad und die Wertschätzung der Keramikkunst gestärkt werden.   (2 )Zur Erfüllung des Stiftungszweckes können später hinzuerworbene und hergerichtete Immobilien zur Beherbergung von Künstlern, Seminar- und Tagungsteilnehmern und von Gästen internationaler, kultureller und wissenschaftlicher Veranstaltungen genutzt werden. Ebenso dienen auch die Erträge aus Vermietung und Verpachtung aus diesen Immobilien und aus weiterem eventuell zugestifteten Immobilienvermögen der Umsetzung des Stiftungszweckes.   (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Förderung und bei hinreichenden Mitteln Durchführung des bereits etablierten "Internationalen Keramiksymposiums Römhild" als Experimentierfeld für Keramikkünstler zur Erweiterung ihrer schöpferisch-individuellen Ausdrucksmöglichkeiten, begleitet von wissenschaftlichen Fachcolloqiuen, 2. Förderung und Trägerschaft von Werkausstellungen mit den Arbeitsergebnissen der an den Keramiksymposien teilnehmenden Künstlern, 3. Pflege, Erhaltung und Verwertung aller, der Stiftung anvertrauten bzw. überlassenen Symposiumsarbeiten sowie die öffentliche Präsentation ausgewählter Kunstwerke, 4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Förderverein "Internationales Keramiksymposium Römhild" e.V. und anderen im Sinne des Stiftungszweckes arbeitenden Vereinen, Institutionen, Schulen und Personen, 5. Förderung, Errichtung und Trägerschaft eines Keramikmuseums am Standort Römhild, 6. Förderung, Errichtung und Trägerschaft eines Kunst-, Werk- und Bildungszentrums für Keramik am Standort Römhild - Anschaffung und Unterhaltung einer materiell-technischen Ausstattung, wie Brennöfen, Maschinen etc., für Ateliers und Studios als wesentliche Voraussetzung, um Künstlern schöpferisch-inspiratives Arbeiten zu ermöglichen - Förderung und Errichtung einer Kunst- und Werkschule für Keramik in Römhild - Unterstützung und Projektförderung, gegebenenfalls auch Trägerschaft der Kunst- und Werkschule insbesondere im Hinblick auf Angebote wie: Weiterbildungskurse, Fortbildungsseminare, Einführungs- und Grundlagenkurse für künstlerische Gestaltung und einem Seniorenatelier - Organisation und Förderung eines "Offenen Ateliers", das Keramikkünstlern für ihre kreative Entfaltung besondere Arbeitsbedingungen bietet, z.B. arbeiten im großplastischen und skulpturellen Bereich oder experimentelles Arbeiten mit temporärer Brenntechnik etc.   7. Förderung und Vergabe eines Keramikpreises Römhild,   8. Förderung begabter junger Keramikkünstler durch Vergabe von Stipendien,   9. Förderung von Projekten zur Einbringung von künstlerischen Großskulpturen in den kulturellen öffentlichen Raum der Gemeinde Römhild,   10.Unterstützung von Jugendprojekten, vornehmlich der Schulen und Jugendverbände, durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei der Durchführung von Einzelprojekten und Unterstützung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, einschließlich der Ermöglichung der Teilnahme von Bürgern und Gemeindemitgliedern an Veranstaltungen, die dem Stiftungszweck dienen,   11.Initiierung und Unterstützung von Forschung und Wissenschaft auf den vorgenannten Gebieten, insbesondere durch Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von Stipendien, Durchführung und Unterstützung von Symposien, Tagungen, Kolloquien und weiteren Projekten im Sinne des Stiftungszweckes,   12.Organisation und Unterstützung nationaler und internationaler Kunstausstellung sowie kulturelle Veranstaltungen, die der Förderung des Stiftungszweckes dienen, z.B. internationaler Entwicklungsaustausch auf dem Gebiet der Keramikkunst, Ergebnisinformationen über Forschungs- und Wissenschaftsprojekte, Vorträge und Erfahrungsaustausch im Ländervergleich sowohl national als auch international,   13.Förderung von Bürgerbeteiligungen und Öffentlichkeitsarbeit sowie Unterstützung und Initiierung von Publikationen im Sinne des Stiftungszweckes,   14.Erhalt denkmalgeschützter Gebäude und gemeinderelevanter Häuser und Gärten einschließlich der artgerechten Nutzung insbesondere als Räumlichkeiten für die Stiftungstätigkeit;   15.Unterstützung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Umwelt- und Naturschutzes auf dem Gebiet der Keramikbearbeitung,   16.Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und Durchführung der Landschaftspflege. Erhaltung, Nutzung und Erweiterung der naturnahen Erholungs- und Waldgebiete bei den von der Stiftung benutzten Liegenschaften;   17.Schutz der Umwelt durch Einsatz erneuerbarer Energien; Senkung der Energiekosten in den dem Stiftungszweck, insbesondere der Unterstützung der begünstigten Personen dienenden Baulichkeiten und Werkstätten durch Einsatz alternativer und erneuerbarer Quellen im Sinne des Klimaschutzes.   Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Zwecke dient. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.   Da die Stiftung - zumindest in den ersten Jahren - nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen Projekte.   (4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind.   (5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.   (6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ...   § 8 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) und maximal fünf (5) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind a) der Vorsitzende b) der stellvertretende Vorsitzende c) ein bis drei weitere Vorstandsmitglieder. ...   (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.   (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.   (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 20

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „KeramikStiftung Römhild“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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