S24STIFTUNG24

KeramikStiftung Römhild

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die KeramikStiftung Römhild ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Römhild.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck
 
(1 Die Stiftung dient der Förderung von Kunst und Kultur, von Wissenschaft und Forschung,
der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze, dem
Umweltschutz, der Heimatpflege und der Heimatkunde, der Völkerverständigung sowie der
Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Sie fördert
insbesondere die künstlerische Auseinandersetzung mit der zeitgenössischen Keramik in
Skulptur, Plastik, Objekt und Installation, damit diese in den gesamten Kunstprozess
integriert und der Bekanntheitsgrad und die Wertschätzung der Keramikkunst gestärkt
werden.
 
(2 )Zur Erfüllung des Stiftungszweckes können später hinzuerworbene und hergerichtete
Immobilien zur Beherbergung von Künstlern, Seminar- und Tagungsteilnehmern und von
Gästen internationaler, kultureller und wissenschaftlicher Veranstaltungen genutzt werden.
Ebenso dienen auch die Erträge aus Vermietung und Verpachtung aus diesen Immobilien
und aus weiterem eventuell zugestifteten Immobilienvermögen der Umsetzung des
Stiftungszweckes.
 
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Förderung und bei hinreichenden Mitteln Durchführung des bereits etablierten
"Internationalen Keramiksymposiums Römhild" als Experimentierfeld für
Keramikkünstler zur Erweiterung ihrer schöpferisch-individuellen
Ausdrucksmöglichkeiten, begleitet von wissenschaftlichen Fachcolloqiuen,
2. Förderung und Trägerschaft von Werkausstellungen mit den Arbeitsergebnissen der
an den Keramiksymposien teilnehmenden Künstlern,
3. Pflege, Erhaltung und Verwertung aller, der Stiftung anvertrauten bzw. überlassenen
Symposiumsarbeiten sowie die öffentliche Präsentation ausgewählter Kunstwerke,
4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Förderverein "Internationales
Keramiksymposium Römhild" e.V. und anderen im Sinne des Stiftungszweckes
arbeitenden Vereinen, Institutionen, Schulen und Personen,
5. Förderung, Errichtung und Trägerschaft eines Keramikmuseums am Standort
Römhild,
6. Förderung, Errichtung und Trägerschaft eines Kunst- , Werk- und Bildungszentrums für
Keramik am Standort Römhild
- Anschaffung und Unterhaltung einer materiell-technischen Ausstattung, wie
Brennöfen, Maschinen etc., für Ateliers und Studios als wesentliche
Voraussetzung, um Künstlern schöpferisch-inspiratives Arbeiten zu ermöglichen
- Förderung und Errichtung einer Kunst- und Werkschule für Keramik in Römhild
- Unterstützung und Projektförderung, gegebenenfalls auch Trägerschaft der
Kunst- und Werkschule insbesondere im Hinblick auf Angebote wie:
Weiterbildungskurse, Fortbildungsseminare, Einführungs- und
Grundlagenkurse für künstlerische Gestaltung und einem Seniorenatelier
- Organisation und Förderung eines "Offenen Ateliers", das Keramikkünstlern für
ihre kreative Entfaltung besondere Arbeitsbedingungen bietet, z.B. arbeiten im
großplastischen und skulpturellen Bereich oder experimentelles Arbeiten mit
temporärer Brenntechnik etc.
 
7. Förderung und Vergabe eines Keramikpreises Römhild,
 
8. Förderung begabter junger Keramikkünstler durch Vergabe von Stipendien,
 
9. Förderung von Projekten zur Einbringung von künstlerischen Großskulpturen in den
kulturellen öffentlichen Raum der Gemeinde Römhild,
 
10.Unterstützung von Jugendprojekten, vornehmlich der Schulen und Jugendverbände,
durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei der Durchführung von
Einzelprojekten und Unterstützung von Fortbildungs- und
Informationsveranstaltungen, einschließlich der Ermöglichung der Teilnahme von
Bürgern und Gemeindemitgliedern an Veranstaltungen, die dem Stiftungszweck
dienen,
 
11.Initiierung und Unterstützung von Forschung und Wissenschaft auf den vorgenannten
Gebieten, insbesondere durch Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von
Stipendien, Durchführung und Unterstützung von Symposien, Tagungen, Kolloquien
und weiteren Projekten im Sinne des Stiftungszweckes,
 
12.Organisation und Unterstützung nationaler und internationaler Kunstausstellung
sowie kulturelle Veranstaltungen, die der Förderung des Stiftungszweckes dienen, z.B.
internationaler Entwicklungsaustausch auf dem Gebiet der Keramikkunst,
Ergebnisinformationen über Forschungs- und Wissenschaftsprojekte, Vorträge und
Erfahrungsaustausch im Ländervergleich sowohl national als auch international,
 
13.Förderung von Bürgerbeteiligungen und Öffentlichkeitsarbeit sowie Unterstützung
und Initiierung von Publikationen im Sinne des Stiftungszweckes,
 
14.Erhalt denkmalgeschützter Gebäude und gemeinderelevanter Häuser und Gärten
einschließlich der artgerechten Nutzung insbesondere als Räumlichkeiten für die
Stiftungstätigkeit;
 
15.Unterstützung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Umwelt- und
Naturschutzes auf dem Gebiet der Keramikbearbeitung,
 
16.Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und Durchführung der
Landschaftspflege. Erhaltung, Nutzung und Erweiterung der naturnahen Erholungs- und
Waldgebiete bei den von der Stiftung benutzten Liegenschaften;
 
17.Schutz der Umwelt durch Einsatz erneuerbarer Energien; Senkung der Energiekosten
in den dem Stiftungszweck, insbesondere der Unterstützung der begünstigten
Personen dienenden Baulichkeiten und Werkstätten durch Einsatz alternativer und
erneuerbarer Quellen im Sinne des Klimaschutzes.
 
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele
hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten
Zwecke dient. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße
verwirklicht werden.
 
Da die Stiftung - zumindest in den ersten Jahren - nicht sofort und gleichzeitig alle
Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die
Priorität der einzelnen Projekte.
 
(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten,
Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen
ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich
können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften
betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind.
 
(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen
entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
 
(6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein
Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Denkmalpflege tun

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ...   § 8 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) und maximal fünf (5) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind a) der Vorsitzende b) der stellvertretende Vorsitzende c) ein bis drei weitere Vorstandsmitglieder. ...   (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.   (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.   (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 20

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Römhild erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Römhild verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2013 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „KeramikStiftung Römhild“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.