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Deutsche Schillerstiftung von 1859

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gemeinnützig

Die Deutsche Schillerstiftung von 1859 ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung deutschsprachiger Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die durch ihre künstlerische Leistung hervorgetreten sind. Bei der Förderung wird die soziale Lage berücksichtigt.   (2) Der Zweck wird insbesondere durch die Vergabe von Ehrengaben verwirklicht. Die Ehrung ist in der Regel dotiert. Mehrere Ehrengaben können aus besonderem Anlaß zu einem Ehrenpreis zusammengefaßt werden.   (3) Die "Ehrengaben der Deutschen Schillerstiftung" werden jährlich einmal um Schillers Geburtstag nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel überreicht. Eigenbewerbungen werden nicht zugelassen.   (4) In besonderen Fällen oder aus besonderem Anlaß können literarische Projekte Unterstützung erhalten. In begründeten Ausnahmefällen kann hinterbliebenen Personen, die in einer fördernden Beziehung zu dem Werk einer förderungswürdigen Schriftstellerin oder eines Schriftstellers standen, eine Förderung zuteil werden.   (5) Die Deutsche Schillerstiftung darf die Verwaltung von unselbständigen Stiftungen übernehmen, die der Förderung deutscher Autoren, die durch ihre künstlerische Leistung hervorgetreten sind, dienen. Soweit der Ertrag der unselbständigen Stiftung mindestens eine Ehrengabe trägt, kann diese nach der unselbständigen Stiftung benannt werden.   (6) Das Nähere regeln Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stiftungsgenusses besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§§ 6 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Stiftungsvorstand. ...   § 10 Stiftungsvorstand   (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern und wird vom Kuratorium mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt; ...   (4) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Zur Vertretung der Stiftung ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt.

Organe

Kuratorium Mitglieder: 10-16 Vorstand Mitglieder: 1-3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Deutsche Schillerstiftung von 1859“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WeimarLand ThüringenKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1995