Deutsche Schillerstiftung von 1859
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 1995
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung deutschsprachiger Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die durch ihre künstlerische Leistung hervorgetreten sind. Bei der Förderung wird die soziale Lage berücksichtigt.
(2) Der Zweck wird insbesondere durch die Vergabe von Ehrengaben verwirklicht. Die Ehrung ist in der Regel dotiert. Mehrere Ehrengaben können aus besonderem Anlaß zu einem Ehrenpreis zusammengefaßt werden.
(3) Die "Ehrengaben der Deutschen Schillerstiftung" werden jährlich einmal um Schillers Geburtstag nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel überreicht. Eigenbewerbungen werden nicht zugelassen.
(4) In besonderen Fällen oder aus besonderem Anlaß können literarische Projekte Unterstützung erhalten. In begründeten Ausnahmefällen kann hinterbliebenen Personen, die in einer fördernden Beziehung zu dem Werk einer förderungswürdigen Schriftstellerin oder eines Schriftstellers standen, eine Förderung zuteil werden.
(5) Die Deutsche Schillerstiftung darf die Verwaltung von unselbständigen Stiftungen übernehmen, die der Förderung deutscher Autoren, die durch ihre künstlerische Leistung hervorgetreten sind, dienen. Soweit der Ertrag der unselbständigen Stiftung mindestens eine Ehrengabe trägt, kann diese nach der unselbständigen Stiftung benannt werden.
(6) Das Nähere regeln Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stiftungsgenusses besteht nicht.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Kunst & Kultur als Stiftungszweck
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Burgplatz 4
99423 Weimar
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Stiftungsvorstand. ... § 10 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern und wird vom Kuratorium mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt; ... (4) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Zur Vertretung der Stiftung ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt.
Organe
Kuratorium Mitglieder: 10-16 Vorstand Mitglieder: 1-3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1995 |
|---|---|
| Anerkennung | 07.09.1995 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Von den 34 Stiftungen mit Sitz in Weimar verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 1995 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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