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Sonia Widmaier Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Sonia Widmaier Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll die Stifter, deren gemeinsame Kinder, die weiteren leiblichen Nachkommen der Stifter sowie Adoptiv- und Stiefkinder(¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. ... §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstandes (Gründungsvorstand) werden im Stiftungsgeschäft bestimmt. Sonia Widmaier-Fichtner hat zu Lebenszeiten stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist Sonia Widmaier-Fichtner Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist Sonia Widmaier-Fichtner Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist Sonia Widmaier-Fichtner zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt das weitere Mitglied ebenfalls mit Einzelvertretungsberechtigung. Sobald Sonia Widmaier-Fichtner aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied, außer Jan Widmaier, nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Für diesen Fall gilt der vorstehende Satz 5 entsprechend. Sonia Widmaier-Fichtner oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus Sonia Widmaier-Fichtner und Jan Widmaier. (6) Sonia Widmaier-Fichtner ist Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Jan Widmaier ist auf Lebzeit, bis zu seinem Rücktritt oder der Abberufung durch Sonia Widmaier-Fichtner die 1. Stellvertretung von Sonia Widmaier-Fichtner sowie der Nachfolger als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein Sonia Widmaier-Fichtner, solange sie Mitglied des Stiftungsvorstands ist, und zwar auch dann, wenn sie weitere Vorstandsmitglieder berufen hat. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit von Sonia Widmaier-Fichtner für ebendiese Angelegenheiten nicht eingeschränkt. Sobald Sonia Widmaier-Fichtner aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, gilt § 10 (9).

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Familienversammlung Mitglieder: 15

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sonia Widmaier Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LauschaLand ThüringenFamilie & privatnützigFamilienstiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2023