Stiftung24

Stiftung Heimattreue Erfurter

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Boppard · anerkannt 1994

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
1. Zweck der Stiftung ist die wissenschaftliche Erforschung der Geschichte der Stadt Erfurt im 20. Jahrhundert, insbesondere in der Zeit von 1933 bis 1989. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und Einzeluntersuchungen und die Vergabe von Stipendien auf diesem Gebiet sowie durch den Erwerb und die Unterstützung von Sammlungen, insbesondere die ¿Sammlung Heimattreue Erfurter¿ im Stadtarchiv zu Erfurt.
2. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
3. Soweit nicht in dieser Satzung festgelegt, sollen im Einzelnen der Stiftungsrat und der Vorstand entscheiden, auf welche Weise der Zweck der Stiftung zu verwirklichen ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Birkenstraße 30
56154 Boppard

Erreichbarkeit

06742/5160
ameinung@web.de

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand....   § 6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Der erste Vorstand wird von den Stiftern bestellt; danach werden seine Mitglieder vom Stiftungsrat gewählt. Ein Mitglied des Stiftungsrates kann nicht zugleich Mitglied des Vorstandes sein. (2) Die Mitglieder des Vorstandes werden für einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Mitglieder des Vorstands die Geschäfte bis zur Neuwahl fort....   § 7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, gibt er sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch den Stiftungsrat bedarf....

Organe

Vorstand Mitglieder: mindestens 1 Stiftungsrat Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung22.04.1994
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1994 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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