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Michaelisstift Gefell

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gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Stiftung „Michaelisstift Gefell“ ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Altengesees.[1] Sie ist seit 1874 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 6 Organe der Stiftung   1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.   2. - 3....     § 7 Stiftungsvorstand   1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern....   2.... Der Vorstand kann für Geschäfte, die der Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen, bei hinreichenden Mitteln, einen hauptamtlichen Geschäftsführer einsetzen.   3. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.   4. - 7....     § 8 Aufgaben des Vorstands   1. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes ist nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis vertritt der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein; für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.   2. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse, der Erledigung seiner Aufgaben und insbesondere der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte bestellt der Vorstand bei hinreichenden Mitteln einen hauptamtlichen Geschäftsführer und kann Sachverständige hinzuziehen. Der Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung ergibt sich aus der rechtsgeschäftlichen Vollmacht, die vom Vorstand zu erteilen ist.   3....

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane   Organe der Stiftung sind: Der Vorstand. Der Stiftungsrat.   § 6 Der Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Mitgliedern, darunter dem Rektor. Alle Mitglieder des Vorstands müssen einer Kirche angehören, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland angehört. Ein Vorstandsmitglied soll über eine Ausbildung und Erfahrungen im betriebswirtschaftlichen Bereich verfügen.   ...   (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er ist an die Beschlüsse des Stiftungsrates gebunden.   (5) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stiftungsrat kann Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis erteilen.   ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2-3 Stiftungsrat Mitglieder: 7-10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Michaelisstift Gefell“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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