Cornelsen Familienstiftung
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Familienstiftung
Die Cornelsen Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehepartner und die leiblichen Nachkommen des Stifters (¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. Sofern der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands ist, ist ein einköpfiger Vorstand möglich. (2) Zu Lebzeiten des Stifters hat er stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt er stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist der Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stifter oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter Uwe Cornelsen. (6) Uwe Cornelsen ist im Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung.
Organe
Vorstand Mitglieder: 1
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Familie & privatnützig in Lauscha
In Lauscha
In Thüringen
- Meissner MMXXII Stiftung Rudolstadt
- Warlitz'sche Konfirmanden-Stiftung Auerstedt
- Augusta-Viktoria-Stift Erfurt
- Bertram und Annerose Krannich-Stiftung Gera
- Stiftung Morassina Saalfeld/Saale
- Deutsches Gartenbaumuseum Erfurt Erfurt
- Lippmann+Rau Stiftung Eisenach
- Stiftung LandCampus Bad Liebenstein
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Cornelsen Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
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