Good Fortune Familienstiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Nürnberg · anerkannt 2024
Familienstiftung
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§2 Stiftungszwecke
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll die Stifter und die leiblichen Nachkommen der Stifter (¿Stifterfamilie") in
allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. Adoptivkinder sind
leiblichen Kindern gleichgestellt.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Familie & privatnützig als Stiftungszweck
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Greifswalder Str. 9
90425 Nürnberg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. Ist der Stifter oder die Stifterin Mitglied des Stiftungsvorstands ist ein einköpfiger Vorstand möglich. (2) Zu Lebzeiten des Stifters hat er stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. Nach Ableben des Stifters geht dieses Recht auf die Stifterin über. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist der Stifter oder die Stifterin zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald der Stifter und die Stifterin aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stifter oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus den Stiftern Torsten Mayer und Sarah Mayer-Steinbauer. (6) Torsten Mayer ist im Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Sarah Mayer-Steinbauer ist auf Lebenszeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die Stellvertretung von Torsten Mayer sowie sein Nachfolger als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung.
Organe
Vorstand Mitglieder: 2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2024 |
|---|---|
| Anerkennung | 04.04.2024 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Diese Stiftung gehört zu den 284 in Nürnberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2024 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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