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Stiftung Kulturkorridor Gera

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gemeinnützig

Die Stiftung Kulturkorridor Gera ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gera.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftunqszweck   1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Stiftung ist die regionale Förderung von Kunst und Kultur, Volks- und Berufsbildung. 3. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. organisieren von Vorhaben, die geeignet sind, regionale, nationale und internationale Künstler zu unterstützen und zu fördern, b. Bereitstellung von künstlerisch gestalteten Instrumenten für Kindergärten oder Kinderheime, um somit die musikalische Ausbildung für Kinder frühzeitig zu fördern, c. Förderung von Maßnahmen, die zum Ziel haben, künstlerisch-musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen anzuregen, d. veranstalten von künstlerischen Workshops, um internationale, als auch regionale Künstler in der Region bekanntzumachen, e. organisieren von Aufführungen in den eigenen Räumen und an Musikschulen mit Kompositionen aller Epochen, im weltlichen und kirchlichen Bereich, mit jeglicher Instrumentierung, mit Orchestern, Chören und Solisten, f. Entwicklung neuer Unterrichtsmethoden, wie digitalen Fernunterricht zu fördern, sowie die Erprobung neuer Klangkörper und die Untersuchung akustisch idealer und geeigneter Konzertsäle, g. die bildende Kunst wird gefördert durch Ausstellungen von Bildern und Skulpturen und Halten von Vorträgen durch Künstler aus aller Welt und in allen Kunstrichtungen; h. Organisieren von gemeinschaftlichen Veranstaltungen von und mit Bürgern ¿ insbesondere Jugendlichen z. B. internationale Orchester als Maßnahme der Förderung von Kunst und Kultur.   4. Die Stiftung kann mittelbeschaffend i. S. des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich der Förderung der künstlerischen Bildung von Kindern und Jugendlichen tätig werden und agiert in diesen Bereichen als Förderstiftung.   5. Das Wirken der Stiftung ist örtlich begrenzt auf Thüringen und Sachsen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane   1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Beirat. ...     § 6 Vorstand   1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Eine Person des Vorstandes soll eine Person sein, welche ein Musikhochschulstudium oder eine Kunstakademie erfolgreich abgeschlossen hat. ...     § 7 Aufgaben des Vorstandes   1. ...   2. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt im Falle eines zweiköpfigen Vorstandes durch seinen Vorsitzenden und den Stellvertreter jeweils allein oder im Falle des dreiköpfigen Vorstandes durch den Vorsitzenden allein und durch die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 - 3 Beirat Mitglieder: 3 - 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Kulturkorridor Gera“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GeraLand ThüringenBildung & ErziehungKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2020