Kugler Familienstiftung
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Familienstiftung
Die Kugler Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Gesundheit, Kunst & Kultur und Sport & Freizeit.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll die Stifterin, deren Ehepartner und die leiblichen Nachkommen der Stifterin sowie Adoptiv- und Stiefkinder("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. (4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen. § 3 Verwirklichung der Stiftungszwecke Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: 1. die Förderung der Berufsausbildung, des Studiums, der beruflichen Existenzgründung, der Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus, 2. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen durch die Stifterfamilie, 3. Durchführung gemeinsamer Erlebnisse, Feste, Veranstaltungen und Reisen sowie regelmäßige Familientreffen, mindestens einmal im Jahr soll eine solche Veranstaltung stattfinden, 4. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten - einer Schulausbildung, - von Weiterbildungen, Trainings, Veranstaltungen und Konferenzen, - einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung, - einer Eheschließung sowie der Geburt von Kindern, - der Gesundheitsvorsorge und Heilung sowie Pflege im Alter, - von Beerdigungen und der Grabpflege, - des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, sowie 5. die Sicherung des Lebensabends der Stifterin und deren Ehepartners.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organe der Stiftung sind zunächst der Stiftungsvorstand und die Familienversammlung. Der Familienrat kann als weiteres Organ zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. (2) - (8) ... § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) - (3) ... (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist die Stifterin Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist die Stifterin zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Die Stifterin oder der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands im Einzelfall Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus der Stifterin Petra Kugler und der 1. Stellvertretenden (6) Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes Max Kugler. Petra Kugler ist Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Max Kugler ist auf Lebzeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die 1. Stellvertretung von Petra Kuglers owie dessen Nachfolger als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) - (16) ...
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: 2-5 Familienversammlung Mitglieder: unbestimmt
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Bildung & Erziehung in Lauscha
In Lauscha
In Thüringen
- AKTION WANDLUNGSWELTEN gemeinnützige Stiftung Jena
- Elisenstift Triebes
- von Withleben'sches Fräuleinstift Ilmenau
- Bürgerstiftung im Wartburgkreis Bad Salzungen
- Wilhelm-Focke-Stiftung Gera
- Stiftung Lebenshilfe Weimar/Apolda Weimar
- Gemeinnützige Kultur und Denkmal Stiftung Brenner Eisenach
- Bildungs- und Technologiezentrum zu Eisenberg-Stiftung Eisenberg
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Kugler Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
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