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Thüringer Stiftung für Bildung und berufliche Qualifizierung

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gemeinnützig

Die Thüringer Stiftung für Bildung und berufliche Qualifizierung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Förderung der vorschulischen, schulischen, kulturellen und politischen Bildung in Deutschland, soweit die Mittel der Stiftung dies zulassen auch im europäischen Wirtschaftsraum sowie auf internationaler Ebene.
 
Die Stiftung ist berechtigt, ihre Tätigkeit auf einzelne der genannten Zwecke zu beschränken, insbesondere soweit ihre Mittel nicht ausreichen, sämtliche Zwecke gleichzeitig zu verfolgen.
 
Dies erfolgt insbesondere durch:
a) konzeptionelle, ideelle, finanzielle und personelle Förderung der von ihr getragenen Bildungsorganisationen;
b)fachliche Beratung und Unterstützung in Fragen der Organisations- und Personalentwicklung der von ihr getragenen Bildungsorganisationen;
c) Entwicklung eigener Bildungs- und Qualifizierungskonzepte orientiert am Bedarf der Wirtschaft und der gesellschaftlichen Entwicklung sowie der persönlichen Entwicklung des Einzelnen; Unterstützung der von den Bildungseinrichtungen entwickelten Qualifizierungsprogramme in den verschiedenen Berufen, der beruflichen Rehabilitaton lernbehinderter Jugendlicher, das Angebot innovativer Studiengänge und Qualifizierungsprogramme, Durchführung von Programmen zum Erwerb interkultureller Kompetenzen sowie bedarfsgerechter Qualifizierungsprogramme für Fach- und Führungskräfte in Deutschland und soweit die Mittel der Stiftung dies zulassen, auch im europäischen Wirtschaftsraum sowie auf internationaler Ebene.
d). Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen infrastrukturellen Ressourcen und der technischen Ausrüstungen;
e) Durchführung von Tagungen und Fachkonferenzen zur Fachkräftesicherung;
f) Unterstützung von Leistungswettbewerben und Leistungsvergleichen;
g) Förderung innovativer Ausbildungs- und Weiterbildungsprojekte;
h) Förderung allgemeiner kultureller und gesellschaftlicher Bildung.
i) Entwicklung und Pflege von Kooperationsnetzwerken;
j) Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen in den Bereichen Bildungs-Marketing, Bildungs-Monitoring, Wissens- und Qualitätsmanagement.
(2) Es wird beabsichtigt, dass die Stiftung Trägerin bzw. Gesellschafterin von gemeinnützigen Organisationen wird, deren ausschließlicher oder wesentlicher Geschäftszweck mit den Satzungszwecken der Stiftung vereinbar ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand (§ 8) und der Stiftungsbeirat (§ 9). Bestimmte Entscheidungen treffen beide Organe gemeinsam (§ 10). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) - (5) ...     § 8 Der Stiftungsvorstand   (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern, und zwar aus: 1. einer natürlichen Persönlichkeit aus Wirtschaft und Politik; 2. einem/r Geschäftsführer/-in der ERFURT Bildungszentrum GmbH; 3. einem/r Geschäftsführer/-in der Jugendberufsförderung ERFURT gGmbH 4. weiteren Mitgliedern, die vorm Vorstand vorgeschlagen und vom Stiftungsbeirat bestätigt werden. ... (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. (3) ... (4) Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ist die im § 8 unter (1), 1 bestimmte Person. Der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter des Vorsitzenden werden durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit bestimmt. (5) - (6) ... (7) Die Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstandsvorsitzende hat Alleinvertretungsvollmacht. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung jeweils zu zweit gemeinschaftlich. ... (8) - (11) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 3-7 Stiftungsbeirat Mitglieder: 7-13

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Erfurt sind insgesamt 750 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2002 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Thüringer Stiftung für Bildung und berufliche Qualifizierung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenBildung & ErziehungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2002