Marie-Seebach-Stiftung
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gemeinnützig
Die Marie-Seebach-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1894 und 1895. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit 1. Die Stiftung mit Sitz in Weimar verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtwesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (im Sinne von § 53 Abgabenordnung). 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere a) dadurch, dass alten oder berufsunfähigen Bühnenangehörigen und anderen kultur- und kunstinteressierten alten Menschen durch Aufnahme in ein Altersheim und durch Gewährung der Verpflegung ein möglichst sorgenfreies Leben gewährleistet wird; b) durch den Betrieb und die Unterhaltung eines Soziokulturellen Forums als Kontakt- und Koordinierungsstelle der offenen Altenhilfe; c) durch Betrieb und Unterhaltung des FORUM SEEBACH zur kultureilen, sozialen und spirituellen Bereicherung des Lebens alter Menschen; d) durch Erbringung von sozialen Diensten für alte Menschen; e) durch Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, insbesondere hilfsbedürftiger alter oder berufsunfähiger Bühnenangehöriger. (...)
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Organe der Stiftung Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. § 6 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus drei Personen. Seine Mitglieder werden vom Kuratorium für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Mitglieder des Vorstands die Geschäfte bis zur Neuwahl fort. 2. Die Mitglieder des Vorstands können vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Kuratorium aus wichtigem Grund abberufen werden. 3. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so wird für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger gewählt. 4. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. 5. Bei hinreichenden Mitteln der Stiftung kann die Tätigkeit des Vorstandes vergütet werden. Das Kuratorium entscheidet über das Ob und die Höhe einer eventuellen Vergütung. § 7 Aufgaben des Vorstandes 1. Der Vorstand verwaltet die Stiftung. ... 3. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder. 4. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 1-9
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Weimar
- ACC-Stiftung für Kunst und Kultur
- Karl Peter Röhl-Stiftung
- Gemeinnützige Kulturstiftung Prinz Michael, Prinzessin Dagmar und Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach
- Stiftung zur Förderung traditioneller Bauhandwerkskunst
- Alfred-Ahner-Stiftung
- Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule
- Deutsche Nationalstiftung
- Boltres Familienstiftung MMXX
- Alle 60 in Weimar
Gleicher Zweck
- Mannherz Stiftung Hannover
- Anna-von-Borries-Stiftung Hannover
- Doris-Haag-Stiftung Frankfurt am Main
- Heinzelmann'sche Aussteuerstiftung Kaufbeuren
- Rotary-Stiftung Deggendorf - Walter Meeh Deggendorf
- MOMENI Group Foundation Hamburg
- Stiftung Christian Seltmann zur Hilfe für körperlich und geistig behinderte Menschen München
- Stiftung Waldheim Cluvenhagen Langwedel
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Terra Familienstiftung Lauscha
- Johann Wilfer-Stiftung Schwallungen/Thür.
- pro vita Akademie Nordhausen Stiftung Uta Triebel Nordhausen
- Fritz Stiftung 2021 Weida
- Ernst Emil Wiedemann-Stiftung Erfurt
- Dr. Hans Bruns-Stiftung Jena
- Anna Feller-Stiftung Eisenberg
- Mühlenbrinksche Stiftung Lauscha
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Marie-Seebach-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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