Stiftung24

Marie-Seebach-Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 1894

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit 
1. Die Stiftung mit Sitz in Weimar verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 
 2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtwesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (im Sinne von § 53 Abgabenordnung). 
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere 
 a) dadurch, dass alten oder berufsunfähigen Bühnenangehörigen und anderen kultur- und kunstinteressierten alten Menschen durch Aufnahme in ein Altersheim und durch Gewährung der Verpflegung ein möglichst sorgenfreies Leben gewährleistet wird; 
b) durch den Betrieb und die Unterhaltung eines Soziokulturellen Forums als Kontakt- und Koordinierungsstelle der offenen Altenhilfe; 
c) durch Betrieb und Unterhaltung des FORUM SEEBACH zur kultureilen, sozialen und spirituellen Bereicherung des Lebens alter Menschen; 
d) durch Erbringung von sozialen Diensten für alte Menschen;
e) durch Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, insbesondere hilfsbedürftiger alter oder berufsunfähiger Bühnenangehöriger. 
(...)

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Tiefurter Allee 8
99425 Weimar

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung   Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.  § 6 Vorstand  1. Der Vorstand besteht aus drei Personen. Seine Mitglieder werden vom Kuratorium für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Mitglieder des Vorstands die Geschäfte bis zur Neuwahl fort.  2. Die Mitglieder des Vorstands können vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Kuratorium aus wichtigem Grund abberufen werden.  3. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so wird für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger gewählt.  4. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.  5. Bei hinreichenden Mitteln der Stiftung kann die Tätigkeit des Vorstandes vergütet werden. Das Kuratorium entscheidet über das Ob und die Höhe einer eventuellen Vergütung.   § 7 Aufgaben des Vorstandes  1. Der Vorstand verwaltet die Stiftung.   ...  3. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder.  4. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 1-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1895
Anerkennung30.06.1894
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1894 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung