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Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule

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gemeinnützig

Die Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur und Bildung, ohne jedoch eigene Projekte durchzuführen. (2) Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch a. die Unterstützung der Arbeit des Weimarer Mal- und Zeichenschule e. V., b. die Heranführung von interessierten Laien aller Altersstufen an die Bildende Kunst, c. den Erwerb und die Pachtung von Grundstücken und Immobilien, um durch, in und mit diesen selbst die satzungsmäßigen Stiftungszwecke zu verfolgen oder durch eine ganz oder teilweise kostenlose oder vergünstigte Überlassung die satzungsmäßige Arbeit des Weimarer Mal- und Zeichenschule e.V. zu unterstützen, d. die Einwerbung von Geld- und Sachmitteln, e. die Unterstützung zur Verbesserung der Arbeitsstätten der Weimarer Mal- und Zeichenschule, f. die Unterstützung der Ausbildung junger Künstler der Bildenden Kunst sowie vergleichbarer Aufgaben, die gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsrat (§ 9). Bestimmte Entscheidungen treffen beide Organe gemäß den nachfolgenden Satzungsbestimmungen gemeinsam (§ 1G). Personalunion in beiden Organen ist ausgeschlossen.  §8 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis fünf Personen. Der Vorstandsvorsitzende des Weimarer Mal- und Zeichenschule e. V. ist Vorstandsmitglied kraft Amtes. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden durch den Stiftungsrat gewählt.  (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. ...  (3) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes sowie einen Schatzmeister. Der Vorstandsvorsitzende des Weimarer Mal- und Zeichenschule e. V. kann nicht zum Vorsitzenden oder Stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes gewählt werden.  (4) Es sind immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. Intern gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende oder bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter den Vorstand zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dem im Einzelfall zustimmen.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5 Stiftungsrat Mitglieder: 5-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WeimarLand ThüringenBildung & ErziehungKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2003