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Stiftung Rittergut Positz

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gemeinnützig

Die Stiftung Rittergut Positz ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Oppburg.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck   (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, von Kunst und Kultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes.   (2) Die gemeinnützigen Stiftungszwecke der Stiftung werden insbesondere wie folgt verwirklicht: a. Die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wird insbesondere verwirklicht durch Maßnahmen zur Pflege, Wiederherstellung, Instandsetzung und Erhalt der Modernisierung des Kulturdenkmals Rittergut Positz, Oppurg. b. Die Förderung von Kunst und Kultur wird insbesondere durch die kulturelle Belebung des Baudenkmals verwirklicht, wie z.B. Durchführung von Veranstaltungen, die im historischen oder kulturellen Bezug zum Rittergut Positz stehen. c. Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes wird insbesondere verwirklicht durch i. Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege der zum Rittergut Positz gehörenden Land- und Forstwirtschaft unter ökologischen Gesichtspunkten, insbesondere der Wiederherstellung ursprünglicher Strukturen der Landschaftsflächen des Ritterguts zur Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft im Sinne des § 5 Bundesnaturschutzgesetzes; ii. die Bewirtschaftung sowie die ökologische Pflege und Erhalt der Streuobstwiesen sowie Erhalt alter Obstsorten unter Berücksichtigung der nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit; iii. Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz von Flora und Fauna, insbesondere durch Pflege von Biotopen und Wildhecken, Bodenaufbau zur Erhöhung der Biodervisität, Humusaufbau unter dem Aspekt des Artenschutzes und Steigerung der Artenvielfalt; iv. die Entwicklung, Unterstützung oder Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der Denkmalpflege, des Natur-, Arten- und Umweltschutzes, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Studenten; v. Pacht, Erwerb und sonstige zivilrechtliche Sicherung von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit dem Ziel der Durchführung von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten und der Landschaft sowie ggf. zur Wiederherstellung der Funktionen beeinträchtigter Landschaftsteile.   (3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sollte die Abgabenordnung in einer Weise geändert werden, dass der mit dieser Stiftung verfolgte Zweck nicht mehr als gemeinnützig anerkannt wird, so wird der Vorstand den Zweck so abändern, dass die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt sind.   (4) Die Stiftung kann die vorbezeichneten Zwecke auch durch die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO erfüllen, indem sie anderen Körperschaften oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellt, wenn diese Stellen mit den Mitteln steuerbegünstigte Zwecke fördern. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Soweit die Stiftung selbst unmittelbar tätig wird, kann sie sich sogenannter Hilfspersonen gem. § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, die nach Weisungen der Stiftung konkrete Aufträge ausführen. Die Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Körperschaft oder Hilfsperson erfolgt nur nach Verpflichtung zur Rechenschaftslegung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Stiftunqsorqane   (1) Organe der Stiftung sind a. der Stiftungsvorstand, b. das Kuratorium, sofern es nach Bedarf eingerichtet wurde.   ...   § 9 Vertretung der Stiftung, Aufgaben des Stiftungsvorstands, Geschäftsführung   (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende die Stiftung allein vertritt.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 2 - 3 Kuratorium Mitglieder: 2 - 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Rittergut Positz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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