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Ernst-Abbe-Stiftung

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gemeinnützig

Die Ernst-Abbe-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 1992 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat....   § 6 Zusammensetzung des Vorstands (1) Es ist der Wunsch der Stifter, so lange als möglich die Geschicke der Stiftung mitzubestimmen. Deshalb besteht der Vorstand zunächst aus den Stiftern. Sie können eine weitere Person als Vorstandsmitglied bestellen. Dieses Recht gilt auch für den überlebenden Stifter.   (2) Nach dem Ausscheiden beider Stifter als Vorstandsmitglied hat der Stiftungsrat mit absoluter Stimmenmehrheit einen neuen zweiköpfigen Vorstand zu bestellen.   § 7 Aufgaben des Vorstands (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ein Stifter ist allein vertretungsberechtigt, ein bestelltes Vorstandsmitglied nur gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied....   § 9 Zusammensetzung des Stiftungsrates (1) Der Stiftungsrat besetz aus fünf Mitgliedern und a) den Stiftern als geborene Mitglieder und b) drei i.S.d. Stiftungszweckes sachkundigen Personen, die von den Stiftern berufen und abberufen werden.....

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsbeirat (§ 9) ...   (2) - (5) ...     § 8 Der Stiftungsvorstand     (1) Der Vorstand besteht aus drei Personen:   1. dem Thüringer Wissenschaftsminister oder einer von ihm   vorgeschlagenen Person,     2. dem Rektor der Friedrich-Schiller-Universität Jena oder einer von   ihm vorgeschlagenen Person und   3. einem von den Stiftungsunternehmen der Carl-Zeiss-Stiftung zu   benennenden in Jena tätigen Vertreter.   (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn der Beirat dem im Einzelfall zustimmt ...     (3) ...     (4) Der Thüringer Wissenschaftsminister bestimmt aus den Reihen des   Vorstandes den Vorsitzenden.     (5) Der Vorsitzende vertritt den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dem im Einzelfall zustimmen.     (6) - (9) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsbeirat Mitglieder: 4

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Ernst-Abbe-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JenaLand ThüringenMildtätigkeitWissenschaft & ForschungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1992