S24STIFTUNG24

Point Alpha Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Point Alpha Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Geisa.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2007 und 2008. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 10 Vertretung der Stiftung 1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. 2. Bei einem mehrgliedrigen Vorstand hat jedes Vorstandsmitglied Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstands die Vertretung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. 3. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane und weitere Gremien   (1) Organe der Stiftung sind: 1. der Stiftungsrat, 2. der Vorstand. ...     § 9 Anzahl, Berufungszeit und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem Vorsitzenden sowie einem Stellvertreter. Der Vorstandsvorsitzende (geschäftsführender Vorstand) ist hauptamtlich tätig. Der Stellvertreter kann hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein. Mitglieder des Stiftungsrats, des Wissenschaftlichen Beirats sowie des Beirats können nicht in den Vorstand bestellt werden. (2) Der Vorstand wird vom Stiftungsrat in der Regel auf die Dauer von fünf Jahren berufen. Der Vorstandsvorsitzende übt sein Amt in einem auf die Dauer seiner Berufung befristeten Dienstverhältnis aus; gleiches gilt für den Stellvertreter, sofern er hauptamtlichen tätig und nicht zugleich Mitarbeiter der Stiftung ist. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Vorstands. Eine erneute Bestellung ist möglich. (3) ...     § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) (1) Der Vorstand hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen Er ist verantwortlich für den satzungsmäßigen Betrieb sämtlicher Einrichtungen der Point Alpha Stiftung. Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er hat rechtzeitig vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres (Kalenderjahr) die Entwürfe des Wirtschaftsplans und des Stellenplans aufzustellen. Er hat auf Verlangen des Stiftungsrats jederzeit Auskünfte, Berichte und die Einsicht in Akten und Bücher zu geben. (2) Die Mitglieder des Vorstands vertreten jeweils einzeln die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der Stellvertreter von seinem Vertretungsrecht nur Gebrauch machen darf, wenn der Vorstandsvorsitzende nicht nur vorübergehend verhindert ist. Von einer nicht nur vorübergehenden Verhinderung ist auszugehen, wenn er seine Amtsgeschäfte für einen Zeitraum von mehr als sechs Werktagen nicht ausführt.   (3) ...

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 10-16 Vorstand Mitglieder: 1-2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Point Alpha Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.