S24STIFTUNG24

Hessische Polizeistiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Hessische Polizeistiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden.[1] Sie ist seit 1974 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Gewährung von einmaligen und wiederkehrenden Zuwendungen insbesondere in den folgenden Fällen (die Aufzählung ist nicht abschließend): a) Witwen oder Witwer und Waisen von im Dienst ums Leben gekommenen Polizeibeschäftigten, auch von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren. Hinterbliebene (z.B. Partnerinnen und Partner aus eheähnlichen Lebensverhältnissen) von im Dienst ums Leben gekommenen Polizeibeschäftigten bedürfen in jedem Fall einer Einzelfallprüfung. b) Polizeibeschäftigte, die infolge einer Dienstausübung dienst- c) oder arbeitsunfähig wurden und dadurch erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten haben. d) Polizeibeschäftigte, die unverschuldet in eine schwere wirtschaftliche Notlage geraten sind. 3. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Daniel Klimpke (Vositzender), Herr Jens Mohrherr, Herr Felix Paschek

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Hessische Polizeistiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WiesbadenLand HessenBildung & ErziehungGesundheitMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1974