Anleitung
Finanzielle Not: welche Stellen helfen, und in welcher Reihenfolge
Wer eine Anschaffung nicht stemmen kann, denkt schnell an Stiftungen. In den meisten Fällen ist eine Stiftung aber nicht die erste, sondern die letzte Adresse. Vieles, wofür Menschen bei Stiftungen anfragen, ist ein gesetzlicher Anspruch beim Jobcenter, beim Sozialamt oder bei der Krankenkasse.
Weitere AnleitungenFörderantrag bei einer Stiftung stellen · Stiftung finden, die mein Projekt fördert · Zustiftung und Spende an eine Stiftung · Kontakt zu einer Stiftung aufnehmen · Angaben zu meiner Stiftung korrigieren lassen · Prüfen, ob eine Stiftung gemeinnützig ist
Das Wichtigste auf einen Blick
| Rechtsanspruch | bei Sozialleistungen ja, bei Stiftungen nein |
|---|---|
| Kosten der Beratung | keine |
| Antragsweg | bei fast allen Stiftungen nur über eine Beratungsstelle |
| Dauer | Sozialleistungen Wochen, Stiftungen oft Monate |
| Rechtsgrundlage | § 53 Abgabenordnung für Stiftungen, SGB II und SGB XII für Sozialleistungen |
Schritt für Schritt
- Prüfen, ob es ein Sozialleistungsanspruch ist
Möbel und Haushaltsgeräte bei Erstausstattung, Kleidung, Schwangerschaft und Geburt: § 24 Absatz 3 SGB II beim Jobcenter oder § 31 SGB XII beim Sozialamt. Klassenfahrten und Schulbedarf: § 28 SGB II. Bestattungskosten: § 74 SGB XII. Darauf besteht ein Anspruch, den niemand freiwillig gewährt.
- Eine Beratungsstelle einschalten
Das ist kein gut gemeinter Rat, sondern bei den meisten Stiftungen formale Voraussetzung. Sie nehmen Anträge nur über eine Beratungsstelle an, weil diese die Bedürftigkeit prüft und den Sozialbericht schreibt. Caritas, Diakonie und die kommunale Sozialberatung arbeiten kostenfrei und unabhängig von der Konfession.
- Die passende Stiftung suchen
Erst jetzt. Entscheidend ist, ob die Satzung Leistungen an einzelne Personen vorsieht und ob eine räumliche oder persönliche Bindung besteht. Viele Stiftungen fördern nur Einwohner eines Orts, Angehörige eines Berufs oder Mitglieder einer Gemeinde.
- Den Antrag vorbereiten
Erwartet werden in der Regel: Antragsformular der Stiftung, Stellungnahme der Beratungsstelle, Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, Mietvertrag, ein Kostenvoranschlag für die konkrete Anschaffung und, falls vorhanden, der Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers.
- Mehrere Stellen parallel anfragen
Stiftungsmittel sind begrenzt und der Bescheid dauert. Eine einzelne Anfrage ist selten genug. Die Beratungsstelle kennt die Stellen, die vor Ort tatsächlich auszahlen.
Was Sie brauchen
- Stellungnahme oder Sozialbericht einer Beratungsstelle
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
- Kostenvoranschlag für die konkrete Anschaffung
- Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers, falls vorhanden
Häufige Fehler
- Die Stiftung anschreiben, bevor der Sozialleistungsanspruch geklärt ist
- Ohne Beratungsstelle beantragen, wo diese vorgeschrieben ist
- Laufende Kosten beantragen statt einer einmaligen Anschaffung
- Auf Angebote eingehen, die vor der Auszahlung eine Gebühr verlangen
Wohin Sie sich wenden können
Beratung vor Ort, kostenfrei
- Caritas: Allgemeine Sozialberatung
Adress- und Postleitzahlensuche. Unabhängig von der Konfession, auch anonym online. - Diakonie: Beratungsstellensuche
Einrichtungen und Beratungsstellen bundesweit. - Schuldnerberatung
Über 1.400 Stellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Öffentlich geförderte Stellen sind gekennzeichnet und kostenfrei.
Bei besonderen Lebenslagen
- Bundesstiftung Mutter und Kind
Für Schwangere in finanzieller Not. Antrag nur über eine Schwangerschaftsberatungsstelle und nur vor der Geburt. - Stiftung Familie in Not
Gibt es nur in einigen Bundesländern und unter verschiedenen Namen, hier das Beispiel Niedersachsen. Anträge laufen über eine Beratungsstelle.
Gesetzliche Ansprüche nachschlagen
- § 24 SGB II: Erstausstattung und Sonderbedarf
Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung, Schwangerschaft und Geburt. - § 28 SGB II: Bildung und Teilhabe
Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen. - § 74 SGB XII: Bestattungskosten
Wenn die Kosten nicht zugemutet werden können.
Vor Betrug schützen
- Verbraucherzentrale: Vorschussbetrug
Die verbreitetste Masche gegenüber Menschen in Geldnot. - Verbraucherzentrale: unseriöse Kredite erkennen
Vorkosten sind rechtlich unzulässig. Sechs Fallen im Überblick.
Diese Stellen sind unabhängig von Stiftung24. Wir prüfen die Angaben regelmäßig, können aber nicht für Inhalte und Erreichbarkeit einstehen. Stand September 2026.
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf Stiftungsgeld?
Nein. Stiftungsleistungen sind freiwillig, es gibt keinen Rechtsanspruch. Anders bei Sozialleistungen: Auf Erstausstattung, Schulbedarf oder Bestattungskosten besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch, den Sie notfalls mit Widerspruch durchsetzen können.
Wer gilt als bedürftig?
§ 53 der Abgabenordnung nennt zwei Gruppen: Menschen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf fremde Hilfe angewiesen sind, und Menschen, deren Bezüge das Vierfache des Sozialhilfe-Regelsatzes nicht übersteigen, bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden das Fünffache. Bezüge meint dabei mehr als Lohn: alle Einnahmen aller Haushaltsangehörigen, die für den Unterhalt bestimmt sind.
Ist das eine Grenze, ab der ich Geld bekomme?
Nein, und das wird oft verwechselt. Die Grenze sagt der Stiftung, wen sie unterstützen darf, ohne ihren Steuerstatus zu gefährden. Sie begründet keinen Anspruch. Wer darunter liegt, darf unterstützt werden, muss es aber nicht.
Bedeutet ein mildtätiger Zweck, dass die Stiftung an Privatpersonen zahlt?
Nicht zwingend. Viele Stiftungen mit mildtätigem Zweck geben ihr Geld an Einrichtungen weiter, betreiben selbst ein Heim oder ein Hospiz, oder haben so geringe Erträge, dass sie nichts ausschütten. Der Satzungstext auf dem jeweiligen Porträt sagt mehr als die Zweckkategorie.
Woran erkenne ich unseriöse Angebote?
An einer einfachen Regel: Eine Stiftung verlangt nie Geld, bevor sie Geld gibt. Wer vor der Auszahlung eine Gebühr für Notar, Bearbeitung oder Überweisung fordert, betrügt. Ein Zuschuss ist außerdem kein Kredit. Wer auf eine Anfrage ein Darlehensangebot schickt, ist keine Stiftung.
Hilft Stiftung24 bei der Antragstellung?
Nein. Wir sind ein Verzeichnis und führen die amtlichen Landesregister zusammen. Wir vermitteln keine Hilfe, leiten keine Anfragen weiter und dürfen keine Auskunft zu Ihrem Einzelfall geben. Dafür sind die Beratungsstellen da, und deren Hilfe kostet nichts.
Rechtsgrundlage