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Anleitung

Finanzielle Not: welche Stellen helfen, und in welcher Reihenfolge

5SchritteFachlich geprüfte Anleitung · Stand September 2026

Wer eine Anschaffung nicht stemmen kann, denkt schnell an Stiftungen. In den meisten Fällen ist eine Stiftung aber nicht die erste, sondern die letzte Adresse. Vieles, wofür Menschen bei Stiftungen anfragen, ist ein gesetzlicher Anspruch beim Jobcenter, beim Sozialamt oder bei der Krankenkasse.

5Unterlagen
4typische Fehler
6Fragen

Weitere AnleitungenFörderantrag bei einer Stiftung stellen · Stiftung finden, die mein Projekt fördert · Zustiftung und Spende an eine Stiftung · Kontakt zu einer Stiftung aufnehmen · Angaben zu meiner Stiftung korrigieren lassen · Prüfen, ob eine Stiftung gemeinnützig ist

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechtsanspruchbei Sozialleistungen ja, bei Stiftungen nein
Kosten der Beratungkeine
Antragswegbei fast allen Stiftungen nur über eine Beratungsstelle
DauerSozialleistungen Wochen, Stiftungen oft Monate
Rechtsgrundlage§ 53 Abgabenordnung für Stiftungen, SGB II und SGB XII für Sozialleistungen

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob es ein Sozialleistungsanspruch ist

    Möbel und Haushaltsgeräte bei Erstausstattung, Kleidung, Schwangerschaft und Geburt: § 24 Absatz 3 SGB II beim Jobcenter oder § 31 SGB XII beim Sozialamt. Klassenfahrten und Schulbedarf: § 28 SGB II. Bestattungskosten: § 74 SGB XII. Darauf besteht ein Anspruch, den niemand freiwillig gewährt.

  2. Eine Beratungsstelle einschalten

    Das ist kein gut gemeinter Rat, sondern bei den meisten Stiftungen formale Voraussetzung. Sie nehmen Anträge nur über eine Beratungsstelle an, weil diese die Bedürftigkeit prüft und den Sozialbericht schreibt. Caritas, Diakonie und die kommunale Sozialberatung arbeiten kostenfrei und unabhängig von der Konfession.

  3. Die passende Stiftung suchen

    Erst jetzt. Entscheidend ist, ob die Satzung Leistungen an einzelne Personen vorsieht und ob eine räumliche oder persönliche Bindung besteht. Viele Stiftungen fördern nur Einwohner eines Orts, Angehörige eines Berufs oder Mitglieder einer Gemeinde.

  4. Den Antrag vorbereiten

    Erwartet werden in der Regel: Antragsformular der Stiftung, Stellungnahme der Beratungsstelle, Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, Mietvertrag, ein Kostenvoranschlag für die konkrete Anschaffung und, falls vorhanden, der Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers.

  5. Mehrere Stellen parallel anfragen

    Stiftungsmittel sind begrenzt und der Bescheid dauert. Eine einzelne Anfrage ist selten genug. Die Beratungsstelle kennt die Stellen, die vor Ort tatsächlich auszahlen.

Was Sie brauchen

Häufige Fehler

Wohin Sie sich wenden können

Beratung vor Ort, kostenfrei

Bei besonderen Lebenslagen

  • Bundesstiftung Mutter und Kind
    Für Schwangere in finanzieller Not. Antrag nur über eine Schwangerschaftsberatungsstelle und nur vor der Geburt.
  • Stiftung Familie in Not
    Gibt es nur in einigen Bundesländern und unter verschiedenen Namen, hier das Beispiel Niedersachsen. Anträge laufen über eine Beratungsstelle.

Gesetzliche Ansprüche nachschlagen

Vor Betrug schützen

Diese Stellen sind unabhängig von Stiftung24. Wir prüfen die Angaben regelmäßig, können aber nicht für Inhalte und Erreichbarkeit einstehen. Stand September 2026.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf Stiftungsgeld?

Nein. Stiftungsleistungen sind freiwillig, es gibt keinen Rechtsanspruch. Anders bei Sozialleistungen: Auf Erstausstattung, Schulbedarf oder Bestattungskosten besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch, den Sie notfalls mit Widerspruch durchsetzen können.

Wer gilt als bedürftig?

§ 53 der Abgabenordnung nennt zwei Gruppen: Menschen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf fremde Hilfe angewiesen sind, und Menschen, deren Bezüge das Vierfache des Sozialhilfe-Regelsatzes nicht übersteigen, bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden das Fünffache. Bezüge meint dabei mehr als Lohn: alle Einnahmen aller Haushaltsangehörigen, die für den Unterhalt bestimmt sind.

Ist das eine Grenze, ab der ich Geld bekomme?

Nein, und das wird oft verwechselt. Die Grenze sagt der Stiftung, wen sie unterstützen darf, ohne ihren Steuerstatus zu gefährden. Sie begründet keinen Anspruch. Wer darunter liegt, darf unterstützt werden, muss es aber nicht.

Bedeutet ein mildtätiger Zweck, dass die Stiftung an Privatpersonen zahlt?

Nicht zwingend. Viele Stiftungen mit mildtätigem Zweck geben ihr Geld an Einrichtungen weiter, betreiben selbst ein Heim oder ein Hospiz, oder haben so geringe Erträge, dass sie nichts ausschütten. Der Satzungstext auf dem jeweiligen Porträt sagt mehr als die Zweckkategorie.

Woran erkenne ich unseriöse Angebote?

An einer einfachen Regel: Eine Stiftung verlangt nie Geld, bevor sie Geld gibt. Wer vor der Auszahlung eine Gebühr für Notar, Bearbeitung oder Überweisung fordert, betrügt. Ein Zuschuss ist außerdem kein Kredit. Wer auf eine Anfrage ein Darlehensangebot schickt, ist keine Stiftung.

Hilft Stiftung24 bei der Antragstellung?

Nein. Wir sind ein Verzeichnis und führen die amtlichen Landesregister zusammen. Wir vermitteln keine Hilfe, leiten keine Anfragen weiter und dürfen keine Auskunft zu Ihrem Einzelfall geben. Dafür sind die Beratungsstellen da, und deren Hilfe kostet nichts.

Rechtsgrundlage

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