Stiftung24

Wolfgang-Petermann-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bremen · anerkannt 1994

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Förderung fähiger junger Menschen, die aus eigenen Mitteln oder aus denen der Eltern ein Studium nicht voll bezahlen können. Es muß mindestens als Voraussetzung gegeben sein, daß die jungen Menschen einen guten Lebenswandel geführt haben und führen. Sie sollten aus einem achtbaren Elternhaus kommen. Bevorzugt sollen junge Menschen gefördert werden, die sich zum Studium philosophischer Fächer, der Kunst und Musik im weitesten Sinne sowie der Mathematik entschlossen haben. Die Förderung und Ausstattung von Institutionen, auch öffentlicher oder allgemeinbildender Art, oder Einzelprojekten (z.B. Seminaren, Workshops, Jugendfreizeiten mit begleitenden Seminaren etc.) für junge Menschen, die sich mit Philosophie, Kunst oder Musik im weitesten Sinne oder mit Mathematik beschäftigen. Auch der Erwerb von Instrumenten, technischem Gerät etc. zugunsten der geförderten Institutionen ist zulässig.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Zweite Schlachtpforte 7
28195 Bremen

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1994
Anerkennung11.11.1994
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 301 Stiftungen mit Sitz in Bremen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bremen ist dieser Eintrag einer von 328. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1994 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bremen. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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