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Thüringer Stiftung HandinHand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not

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Die Thüringer Stiftung HandinHand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 1992 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung hat den Zweck, 1. werdenden Müttern, die sich in einer Not- oder Konfliktlage befinden, ergänzende individuelle Hilfen zu gewähren, die auch die Übernahme der Kosten einer anonymen Entbindung umfassen können, oder für die Zeit nach der Geburt zuzusagen. Neben dem Ziel, der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft und die spätere Pflege und Erziehung des Kindes zu erleichtern, sollen diese Unterstützungsleistungen dazu beitragen, der werdenden Mutter selbst zu helfen, gegebenenfalls im Rahmen einer Gesamtkonzeption, Wege zu einer möglichst umfassenden und dauerhaften Problemlösung zu finden und 2. Familien - einschließlich allein Erziehender -, die sich in finanzieller Bedrängnis befinden, durch einzelfallgerechte Unterstützung zu helfen, eine Notlage möglichst dauerhaft zu überwinden oder abzuwenden. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Bereitstellung finanzieller Hilfen verwirklicht, deren Art und Höhe sich jeweils nach der Bedürftigkeit, den Umständen des Einzelfalles sowie nach Maßgabe der verfügbaren Mittel richtet. Die Leistungen können vor allem als verlorene Zuschüsse, vergünstigte Darlehen gewährt werden. (3) Leistungen der Stiftung setzen voraus, dass eine ausreichende Hilfe auf andere Weise nicht oder ausnahmsweise nicht rechtzeitig erreichbar ist. (4) Ein Rechtsanspruch auf Hilfe durch die Stiftung besteht nicht. (5) Die Hilfen dürfen nur Personen gewährt werden, die hilfsbedürtig im Sinne des § 53 der Abgabenordnung sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe (1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.   Er besteht aus:   1. dem für Familie zuständigen Thüringer Minister oder einer von ihm beauftragten Person als Vorsitzenden, 2. der/dem Beauftragten der Thüringer Landesregierung für die Gleichstellung von Frau und Mann, 3. dem/der Leiter/in der Verwaltung des Landesjugendamtes, 4. zwei von dem/der für Familie zuständigen Thüringer Minister/in · vorgeschlagenen Mitgliedern, 5. vier Mitgliedern auf Vorschlag des Landesjugendhilfeausschusses, 6. einem/einer Vertreter/in des Thüringer Finanzministeriums auf dessen Vorschlag sowie 7. bis zu zwei weiteren Mitgliedern aus dem Kreis der Zuwendenden, die vom Stiftungsrat vorgeschlagen werden.   Für jedes Mitglied des Stiftungsrates ist ein Stellvertreter namentlich zu benennen. Die Benennung des Stellvertreters zu Ziffer 1 erfolgt durch den für Familie zuständigen Thüringer Minister oder durch die von ihm beauftragte Person.     § 9 Vertretungsbefugnis   Die/Der Vorsitzende des Stiftungsrates, im Falle ihrer/seiner Verhinderung ihre/seine Vertretung, vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Thüringer Stiftung HandinHand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenBildung & ErziehungMildtätigkeitrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1992