Stiftung christliche Collegiate
PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag
gemeinnützig
Die Stiftung christliche Collegiate ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.
Zweck laut Satzung
§2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist es, das ¿CoIIegiatstift St. Peter & Paul zu Erfurt¿ (CPP) und die daraus entstandenen Collegiatstifte ¿St. Georg & Marien zu lchtershausen¿ (CGM) und ¿St. Elisabeth & Johannes zu Reinhardsbrunn¿ (CEJ) und weitere Collegiate im Verbund christlicher Collegiate (VCC) bei der Umsetzung einer zeitgemäßen, ökumenischen und generationenübergreifenden Lebensgemeinschaft: der ¿VlA COLLEGIATA CHRISTIANA¿, das ist ¿Der Weg gemeinschaftlicher Christusnachfolge`, zu unterstützen und nach besten Kräften zu fördern. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung und der Volks-und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung mildtätiger Zwecke, Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr 1 AO zur Förderung der zuvor genannten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
(2) Dieser Stiftungszweck wird - in ökumenischer Offenheit und mit religiös-weltanschaulicher Toleranz ¿insbesondere verwirklicht durch:
1. die Erfüllung kultureller, bildungs-und ausbildungsorientierter sowie sozialdiakonischer Aufgaben (z.B. Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Vorträge),
2. die Seelsorge, Begleitung und Unterstützung von Menschen in Glaubensfragen und Lebenskrisen (z.B. Unterhaltung einer Beratungsstelle für Seelsorge und Glaubensfragen),
3, die Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen des CollegiatsWohnens im Sinne der CollegiatsRegel sowie bei Maßnahmen zur Wiedergewinnung und Unterhaltung von geeigneten Räumen und des jeweiligen Umfeldes (z.B. Unterstützung und Begleitung von Konzeptionen zur Umsetzung des CollegiatsWohnens, Zurverfügungstellung von Räumen für das CollegiatsWohnen),
Die Verwirklichung geschieht durch die Stiftung selbst und vor allem durch mittelbare und unmittelbare Unterstützung der jeweiligen Collegiatstifte und Collegiate sowie der jenen verbundenen Fördervereine bei Maßnahmen entsprechend Nr. 1¿3.
...
§4
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(3) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen nach § 57 Abs. 1 5. 2 AO heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung selbst Maßnahmen durchführen, Zweckbetriebe und Betriebsgesellschaften gründen oder sich an ihnen beteiligen, natürliche und juristische Hilfspersonen heranziehen und auch gegen Entgelt beschäftigen, Aufgaben ganz oder teilweise auf Dritte übertragen sowie Maßnahmen Dritter unterstützen und fördern.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung nicht entsprechen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. ¿ Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit eines Organmitglieds beträgt fünf Jahre. Eine Wiederberufung ist auch mehrfach zulässig. Die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands und des ersten Stiftungsrats werden im Stiftungsgeschäft benannt. (3) Die Amtszeit der Organmitglieder endet nach Ablauf der Berufungszeit, sofern keine Wiederberufung erfolgt. Nach Ablauf ihrer Amtszeit führen die Organmitglieder ihr Amt bis zum Amtsantritt der Nachfolger weiter. (4) (9) Die Mitglieder der Stiftungsorgane haben ihr Amt persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen. § 8 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Personen, die vom Stiftungsrat gewählt werden. Es sollen Personen in den Stiftungsvorstand berufen werden, die geisteswissenschaftliche, juristische oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse für eine aktive Leitung der Stiftung besitzen. Der erste Stiftungsvorstand ist im Stiftungsgeschäft berufen. ... (3) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. (4) Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch seinen Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden im Rahmen der Beschlüsse des Stiftungsvorstandes.
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: 3-6 Stiftungsrat Mitglieder: 8-18
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2014 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Erfurt
Gleicher Zweck
- Stiftung Evangelische Schule in Gemeinschaft Wilsdruff
- Els Kreiselmeyer-Gedächtnis-Stiftung Feuchtwangen
- Ulrich Müller-Uri-Stiftung Frankfurt am Main
- Casa Acustica - Akustik für besseres Hören, Verstehen, Lernen,Kommunizieren und Musizieren Berlin
- Linsenhoff-Stiftung Kronberg/Ts.
- Gertraud Platzer Stiftung Nürnberg
- Gemeinschaftsstiftung Schleswig-Holstein für Menschen mit Behinderung, wir+ Kiel
- Harald Fissler Neubrücke Stiftung Idar-Oberstein
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Grüne Tatze Luisenthal
- Meininger Theaterstiftung Meiningen
- Osiris Stiftung Ilmtal Weinstraße
- Mühlenbrinksche Stiftung Wiesbaden
- Alfred-Ahner-Stiftung Leipzig
- Saaleplatte-Stiftung Bad Sulza OT Wormstedt
- Karl-Heinz-Johannsmeier-Stiftung zugunsten der Hochschulbibliothek der Ernst-Abbe-Hochschule Jena Jena
- Bürgerstiftung Bad Berka Bad Berka
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung christliche Collegiate“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.