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Gemeinschaftsstiftung Schleswig-Holstein für Menschen mit Behinderung, wir+

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Die Gemeinschaftsstiftung Schleswig-Holstein für Menschen mit Behinderung, wir+ ist eine Stiftung mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist

a) die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung i. S. v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind,

b) die Förderung von Bildung und

c) die Beschaffung von finanziellen Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 2 AO zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung i. S. v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a) Einzelfallhilfen als Geld- oder Sachmittel für Menschen mit Behinderung, die geeignet sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, Notsituationen zu lindern sowie notwendige therapeutische und pädagogische Bedarfe zu erfüllen (z. B. für Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen, deren Kosten von Rehabilitationsträgern nicht übernommen werden, sowie für
teilhalbeorientierte Maßnahmen wie Freizeitaktivitäten und Urlaubsfahrten),

b) Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, schwerpunktmäßig mit Personen aus dem Kreis von Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen, Ärzten, Pädagogen und anderen therapeutisch und pflegerisch tätigen Menschen zu Themen mit Bezug zu den Belangen von Menschen mit Behinderung,

c) die Einwerbung von Spenden und anderen Zuwendungen und deren Weiterleitung im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Menschen mit Behinderung i. S. v. § 53 Nr. 1. AO.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens 2 seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist der/die stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes Gebrauch zu machen. Der Stiftungsvorstand ist für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Vorstand kann eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer berufen.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Personen. Er soll sich vornehmlich aus Vorstandsmitgliedern des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Schleswig-Holstein e.V. zusammensetzen. Geborene Vorstandsmitglieder sind die / der jeweilige Vorsitzende/r und die/der stellvertretende Vorsitzende/r des Vorstandes des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Schleswig-Holstein e.V..

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 84 in Kiel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 84 Stiftungen mit Sitz in Kiel verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2007 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Gemeinschaftsstiftung Schleswig-Holstein für Menschen mit Behinderung, wir+“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.