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Horst-Schmidt-Jugendstiftung des Segler-Verbandes Schleswig-Holstein (SVSH)

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Horst-Schmidt-Jugendstiftung des Segler-Verbandes Schleswig-Holstein (SVSH) ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 1988 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, die Jugendarbeit des SVSH finanziell zu fördern, indem Zuschüsse für eigene Tätigkeiten des Verbandes auf dem Gebiet der Jugendarbeit und für solche in den angeschlossenen Vereinen auf dem Gebiet der Jugendarbeit einschließlich des Fahrten- und Regattasportes zur Verfügung gestellt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 9.786 Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand mit mindestens zweien seiner Mitglieder; eines davon muss der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der stellvertr. Vorsitzende sein

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen, und zwar aus drei Mitgliedern des Vorstandes des SVSH, einem Mitglied des Beirates des SVSH und einer weiteren Person, die nicht Mitglied des Beirates des SVSH sein muss, aber sein kann.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Horst-Schmidt-Jugendstiftung des Segler-Verbandes Schleswig-Holstein (SVSH)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:KielLand Schleswig-HolsteinSoziales & WohlfahrtSport & FreizeitStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1988