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Hans-Kock-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kiel · anerkannt 1986

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist

a) das Lebenswerk des Bildhauers Hans Kock nach seinen Vorstellungen, die als Anlage I zur

Stiftungssatzung Bestandteil dieser Satzung sind, in einer repräsentativen Auswahl auf der Hofparzelle

des ehemaligen Gutes Seekamp geschlossen darzustellen, zu bewahren und zu ergänzen und durch

Ausstellung, Dokumentationen und Vorträge der Öffentlichkeit zugänglich zu machen;

b) Gegenstände aus der Arbeitswelt des Stifters zu verwalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu

machen;

c) einen vom Stifter in der Anlage I zur Stiftungssatzung bezeichneten Teilbereich der Hofparzelle für

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Kontaktdaten

Anschrift

Seekamper Weg 14
24159 Kiel

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Organe

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Ihm gehören an: a) eine Persönlichkeit aus den in- und ausländischen Kreisen der bildenden Kunst, der Kunstpflege oder der Freunde der Kunst und ein Vertreter des Landes Schleswig-Holstein, b) der Stifter und seine Ehefrau, c) ein kunstsachverständiger Vertreter der Landeshauptstadt Kiel.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHans Kock
Gegründet1988
Anerkennung23.09.1986
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1986 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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