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Schenk Stiftung

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Familienstiftung

Die Schenk Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Wahlstedt.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Begünstigten durch laufende und/oder einmalige Zuwendungen zur wirtschaftlichen Verbesserung ihrer persönlichen Lebensumstände. Begünstigte sind a) die Stifter und b) leibliche eheliche und nichteheliche Abkömmlinge der bereits verstorbenen Schwester der Stifterin.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die zwei Vorstandsmitglieder sind stets allein vertretungsberichtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB bereit.

Organe

Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandmitgliedern und einem Beirat, dieser besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Schenk Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.