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Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein

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Die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Tönning.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Umwelt, Natur & Tiere.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung

a) des Naturschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und

des Nationalparkgesetzes im und am Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und

b) der Information und Bildung (§52 Abs 2 Nr 7 AO) über den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches

Wattenmeer

durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen

Rechts. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Weitergabe sämtlicher Mittel an die genannten

steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur

Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und dessen Vermittlung im und am Nationalpark

schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder.

Organe

Die Organe sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. Der Vorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Tönning verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2015 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:TönningLand Schleswig-HolsteinBildung & ErziehungUmwelt, Natur & TiereStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2015