Stiftung24

St. Johannes Stiftung

Sitz in Ahrensburg · anerkannt 1998

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist

a) vorrangig die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln zur Förderung der St. Johanneskirche in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Ahrensburg; dies soll insbesondere durch die Gewährung von Mitteln für die Erfüllung ihres liturgischen,
diakonischen und missionarischen Auftrages erreicht werden;

sowie des weiteren

b) die Unterstützung von Personen die im Sinne von § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind; dies soll insbesondere durch finanzielle Unterstützung des o. g. Personenkreises erreicht werden.

Bleiben im Geschäftsjahr nach der Erfüllung des Stiftungszwecks nach Absatz 2 Buchstabe a) Mittel unverwendet, so entscheidet der Stiftungsvorstand über deren Verwendung zur Verwirklichung des übrigen Stiftungsteilzwecks.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Am Alten Markt 7
22926 Ahrensburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung mit zwei seiner Mitglieder.

Organe

Der Vorstand besteht aus 5 Personen, und zwar aus dem/der Pastor/Pastorin mit Pfarrstelle an der St. Johanneskirche zu Ahrensburg sowie vier weiteren Frauen oder Männern, die Mitglieder der Nordelbisch Ev.-Luth. Kirche sind und die dem Bezirk St. Johannes der Kirchengemeinde Ahrensburg.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung25.11.1998
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1998 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung