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Bürgerstiftung Region Ahrensburg

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Ahrensburg · anerkannt 2001

gemeinnützigBürgerstiftung

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist in der Region Ahrensburg, insbesondere in der Stadt Ahrensburg, der Stadt Bargteheide, den Gemeinden Ammersbek, Großhansdorf und Trittau sowie ihren Nachbargemeinden, zum Gemeinwohl der hier lebenden Menschen,

1. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von

a) Jugend- und Altenhilfe,
b) Erziehung und Bildung,
c) Naturschutz und Landschaftspflege,
d) Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler und Behinderte,
e) Wissenschaft und Forschung,
f) Kunst, Kultur, Denkmalpflege und Denkmalschutz,
g) Öffentliches Gesundheitswesen,
h) Tierschutz,
i) Verbraucherberatung und Verbraucherschutz,
j) Kriminalprävention,
k) mildtätigen Zwecken durch finanzielle Unterstützung bedürftiger und schuldlos in Not geratener Mitbürgerinnen und Mitbürger gemäß § 53 Nr. 1 und 2 der Abgabenordnung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

2. die Förderung von Erziehung und Bildung in den in Nummer 1 genannten Bereichen und der Verbraucherberatung. Dies wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten und Durchführen von Informations- und Diskussionsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger der Region,

- Kursen, die durch ehren-, neben- oder hauptamtliche Mitarbeiter durchgeführt werden. Damit sollen sonst nicht oder nur mit großem Aufwand erhältliche Hilfen und Informationen bereitgestellt werden.

3. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Dies wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten und Durchführen von

- Informations- und Diskussionsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger der Region;
- Kursen sowie Beratungs- und anderen Fortbildungsmaßnahmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

An der Reitbahn 3
22926 Ahrensburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen besteht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
Anerkennung13.06.2001
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 19 in Ahrensburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2001 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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