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Stiftung Friedrich Wilhelm und Monika Kertz

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Ahrensburg · anerkannt 1997

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist

a) die finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, insbesondere die Unterstützung alter und junger Menschen;

b) die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung des Personenkreises gemäß § 53 Abgabenordnung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Lübecker Str. 2 a
22926 Ahrensburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jedes Vorstandsmitglied ist nur gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung der Stiftung berechtigt, sofern ihm nicht bei seiner Bestellung Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt worden ist. Der Aufsichtsrat kann Einzelmitgliedern des Vorstandes Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen, soweit das nicht bereits durch die Stifter erfolgt ist.

Organe

Der Vorstand besteht aus einem bis drei Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1997
Anerkennung05.12.1997
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Ahrensburg sind insgesamt 19 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Ahrensburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 1997 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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