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Manfred und Brigitta Wardenbach-Stiftung

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gemeinnützig

Die Manfred und Brigitta Wardenbach-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Ahrensburg.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Internationales & Entwicklung und Mildtätigkeit.

Zweck laut Satzung

(1) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die
- Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
- Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens in Deutschland und Asien.
In wenigen Ausnahmefallen darf mit einem Teil der zur Verfügung stehenden Mittel auch in anderen Regionen gefördert werden, nicht jedoch auf dem amerikanischen Kontinent.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die Weitergabe von Mitteln an andere, steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Inland oder gemeinnützig tätige Körperschaften im Ausland.
b) eigene Aktivitäten der Stiftung, in dem sie z.B. Bildungs- und eigene Gesundheitseinrichtungen oder Frauenhäuser errichtet und betreibt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Ahrensburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 19 in Ahrensburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Manfred und Brigitta Wardenbach-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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