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Holistic Health Institute Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2012

gemeinnützig

Stiftungszweck

1. Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Forschung. Dazu gehören sämtliche Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten (körperlich und psychisch) sowie emotionaler Erschöpfungszustände (Burn Out Syndrom), Behandlung aller Krankheitsformen insbesondere auch mit Hilfe alternativer, unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten geeignet erscheinender Behandlungsmethoden sowie Forschung und Weiterentwicklung im Bereich der alternativen Heilmethoden unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten.
Zweck der Stiftung ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch eigenes Wirken von Stiftungspersonal oder Hilfspersonen oder durch finanzielle Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die gemeinnützige Zwecke im Sinne des Absatz 1 fördern, zur Verwirklichung dieser gemeinnützigen Zwecke.
3. Eigenes Wirken der Stiftung im Sinne des Absatzes 2 kann zum Beispiel die Einrichtung und der Betrieb eines Instituts für alternative Heilmethoden durch eigenes oder beauftragtes Personal der Stiftung sein.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Saseler Damm 39 a
22395 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2012
Anerkennung2012
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2012 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung