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Herbert Scholl-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bad Homburg · anerkannt 1996

gemeinnützig

Satzungszweck

Förderung in erster Linie der Jugendbegegnungsstätte Rosa-Scholl-Haus, Elsensee, daneben auch Unterstützung des DON-BOSCO-Haus für das Behinderte Kind e.V., Mölln sowie andere gleichartige Einrichtungen und Institutionen im Großraum Hamburg, d.h. auch über die Stadtgrenzen hinaus, welche sich durch den Betrieb von Kinder- und Jugendbegegnungsstätten und Einrichtungen um körperbehinderte Kinder und behinderte Waisen kümmern, insbesondere durch
a) Finanzierung von Heimen, Jugend- und Begegnungseinrichtungen anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts,
b) Mitwirkung bei Jugendarbeit z. B. durch Vergabe von konkreten Finanzhilfen zur Fortbildung in bedürftigen Einzelfällen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Soziales & Wohlfahrt: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Theodor-Storm-Straße 29 a
61350 Bad Homburg

Erreichbarkeit

06172-983101

Stiftung und Aufsicht

StifterHerbert Scholl
Gegründet1996
Anerkennung1996
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 21 Stiftungen mit Sitz in Bad Homburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 1996 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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