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EpilepSIE-Stiftung der Diakonie in Hessen (nicht rechtsfähig)

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kirchliche Stiftung

Die EpilepSIE-Stiftung der Diakonie in Hessen (nicht rechtsfähig) ist eine kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Homburg.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Zweck laut Satzung

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Stiftung hilft hessenweit Menschen mit Epilepsien, insbesondere durch die Finanzierung von Beratungs- und weiteren Hilfsangeboten. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und trägt so dazu bei, die gesellschaftlichen Vorurteile und Unwissenheit gegenüber dem Krankheitsbild abzubauen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gesundheit als Stiftungszweck

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Rudolf Herfurth - Vors. Prof. Bernhard Meyer - stv. Vors. Dipl.-W.Ing. Wilfried Knapp - Stiftungsdirektor

Organe

Vorstand Stiftung Diakonie Hessen Nassau

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 21 in Bad Homburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2010 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „EpilepSIE-Stiftung der Diakonie in Hessen (nicht rechtsfähig)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Bad HomburgLand HessenGesundheitKirchliche Stiftungkirchliche Stiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2010