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E.L. Familienstiftung zur Förderung von Kunst und Kulturwerten

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gemeinnützigFamilienstiftung

Die E.L. Familienstiftung zur Förderung von Kunst und Kulturwerten ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Freiburg.[1] Sie wurde 2013 errichtet und 1986 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung kultureller Zwecke in Form der Förderung der Kunst- und Kulturwerte durch Unterstützung anderer steuerbegünstigter gemeinnütziger Körperschaften im Sinne des Stiftungszwecks, insbesondere des Vereins Litaraturhaus e.V. und des Vereins zur Förderung des Theater- und Musiklebens e.V., Bremerhaven; finanzielle Förderung von:
a) wenig bekannten Schriftstellern bei ihrem künstlerischen Schaffen und der Herstellung ihrer Literaturprodukte, insbesondere Bücher sowie die Durchführung von Literaturveranstaltungen,
b) wenig bekannten bildenden Künstlern bei der Herstellung ihrer Werke sowie bei der öffentlichen Ausstellung ihrer Werke einschließlich der Herstellung ausstel- lungsbegleitender Kataloge, in denen diese im einzelnen vorgestellt und erläutert werden,
c) wenig bekannten Schauspielern, Regisseuren, Tänzern und/oder sonstiger Akteure der darstellenden Kunst in ihrer Ausbildung oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit,
d) Vergabe von Literaturpreisen oder Preisen für bildende Künstler oder Unterstützung der Vergabe derartiger Preise durch Geldzuwendungen; die Vergabekriterien werden in Richtlinien festgesetzt, deren Abänderung zuvor mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen ist,
e) Durchführung der Aufarbeitung künstlerischer Nachlässe, literarischer Nachlässe, Kunstsammlungen und Gegenständen von künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung auch durch Hilfspersonen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 40 in Freiburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1986 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „E.L. Familienstiftung zur Förderung von Kunst und Kulturwerten“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:FreiburgLand HamburgKunst & KulturFamilienstiftungGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1986