von Wallenberg'sche Familienstiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Freiburg · anerkannt 1953
gemeinnützigFamilienstiftung
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung Bedürftiger. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Ehe und Familie als die natürlichen, sittlichen und pflegewürdigen Grundlagen unserer christlichen Werte ansehend, wird der Zweck dieser mildtätigen und gemeinnützigen Stiftung insbesondere dadurch verwirklicht, dass Hilfsbedürftige unterstützt, sowie Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur gefördert werden, wobei die Unterstützung Bedürftiger Vorrang hat. Bedürftige Familienmitglieder dürfen auch unterstützt werden.
Die Förderung Hilfsbedürftiger wird dadurch verwirklicht, dass finanzielle Beihilfen an bedürftige Menschen im Sinne von §53 AO gegeben werden. Die Förderung von Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass andere gemeinnützige Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von §58 AO gefordert werden.
Die Stiftung kann hierbei auch die Begegnung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Menschen fördern, die oder deren Familien in Schlesien wohnen oder wohnten, indem die Stiftung, sofern es die Mittel zulassen, finanziell Jugendliche und junge Erwachsene unterstützt, die ansonsten finanziell nicht in der Lage wären, solche Begegnungsmöglichkeiten wahrzunehmen.
Sofern es die Mittel zulassen, kann die Stiftung auch anderen, gemeinnützigen, mildtätigen oder auf christlicher Grundlage tätigen kirchlichen Organisationen Zuwendungen machen.
Zweck der Stiftung ist schließlich die Pflege und Erforschung unserer Familiengeschichte mit Veröffentlichungen der Ergebnisse der Familienforschung, wie sie uns auch in § 96 des Bundesvertriebenengesetzes aufgegeben worden ist.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Harriet-Straub-Str. 17
79100 Freiburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Schriftführer vertritt die Stiftung mit dem/der Vorsitzenden des Familienrates nach außen. Der/die Vorsitzende kann dem Schriftführer für die laufende Verwaltung der Stiftung Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die übrigen Mitglieder des Familienrats können die Stiftung mit einem weiteren Mitglied des Familienrates nach außen vertreten.
Organe
Familienrat und Schriftführer
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Herr Gideon von Wallenberg Pachaly Herr Ernst von Wallenberg Herr Carl von Wallenberg |
|---|---|
| Gegründet | 1866 |
| Anerkennung | 01.01.1953 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 1953 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:08. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Im Umfeld dieser Stiftung
In Freiburg
Gleicher Zweck
- Berufsbildungswerk Burghausen, Stiftung des bürgerlichen Rechts Burghausen
- Vereinigte Stipendienstiftung für Studenten aller Fakultäten und Konfessionen an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg Erlangen
- Stiftung zur Förderung der Berufsbildung in der deutschen Seeschifffahrt Flensburg
- Volkswagen Belegschaftsstiftung Wolfsburg
- Maria-Streibich-Stiftung Überlingen
- Stiftung Concerto Gandersheim Bad Gandersheim
- MG Stiftung Berlin
- Stiftung ND-Turm Nürnberg Roth
- Zweck-Übersicht
In Bayern
- Stiftung Schwabinger Kinderlächeln München
- Hugo-Dingler-Stiftung Aschaffenburg
- Heinrich-Benno-Schäffler-Stiftung Wunsiedel
- Rudolf und Karoline Freiherr Haller von Hallerstein'sche Altersgeld-Stiftung Nürnberg
- Horst-Ludwig-Weingarth-Stiftung Rödental
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- Stiftung Bunter Kreis Augsburg
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