S24STIFTUNG24

Stiftung Förderung der Jugendmusik

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung Förderung der Jugendmusik ist eine Stiftung mit Sitz in Ahrensburg.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist

a) die Förderung der Bildung im Bereich der Musik von begabten und bedürftigen Kindern/Jugendlichen im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung sowie

b) Hilfe für sozial bedürftige Kinder

c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Bildung im Bereich der Musik durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch

a) die Vergabe von Stipendien bzw. Zuschüssen zur Finanzierung von Musikunterricht durch qualifizierte Musiklehrer an besonders begabte und bedürftige Kinder/ Jugendliche i. S. des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung; die Entscheidung über die Auswahl der zu fördernden Kinder und Jugendlichen sowie über die Gewährung bzw. Weitergewährung von Leistungen trifft der Stiftungsvorstand im Rahmen von Förderrichtlinien, die in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Grundlage der Entscheidung des Stiftungsvorstands bildet ferner ein jährliches musikalisches Vorspiel der besonders begabten Kinder und Jugendlichen. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden.

b) in Abstimmung mit sozialen Einrichtungen (z.B. Kinderschutzbund) werden sozialbenachteiligte Familien und deren Kinder gezielt nach bedarf unterstützt.

c) die Weiterleitung von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung an andere steuerbegünstigte Körperschaften/ Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt die Stiftung bei Verhinderung des Vorsitzenden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 19 in Ahrensburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2008 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Förderung der Jugendmusik“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.