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Stiftung Förderung der Jugendmusik

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Die Stiftung Förderung der Jugendmusik ist eine Stiftung mit Sitz in Ahrensburg.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a) die Förderung der Bildung im Bereich der Musik von begabten und bedürftigen Kindern/Jugendlichen im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung sowie b) Hilfe für sozial bedürftige Kinder c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Bildung im Bereich der Musik durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch a) die Vergabe von Stipendien bzw. Zuschüssen zur Finanzierung von Musikunterricht durch qualifizierte Musiklehrer an besonders begabte und bedürftige Kinder/ Jugendliche i. S. des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung; die Entscheidung über die Auswahl der zu fördernden Kinder und Jugendlichen sowie über die Gewährung bzw. Weitergewährung von Leistungen trifft der Stiftungsvorstand im Rahmen von Förderrichtlinien, die in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Grundlage der Entscheidung des Stiftungsvorstands bildet ferner ein jährliches musikalisches Vorspiel der besonders begabten Kinder und Jugendlichen. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden. b) in Abstimmung mit sozialen Einrichtungen (z.B. Kinderschutzbund) werden sozialbenachteiligte Familien und deren Kinder gezielt nach bedarf unterstützt. c) die Weiterleitung von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung an andere steuerbegünstigte Körperschaften/ Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt die Stiftung bei Verhinderung des Vorsitzenden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Förderung der Jugendmusik“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.