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Stiftung St. Peter und Paul, Eckernförde

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gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Stiftung St. Peter und Paul, Eckernförde ist eine Stiftung mit Sitz in Eckernförde.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Religion & Kirche.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Bereitstellung finanzieller Mittel zur Förderung der kirchlichen Zwecke der Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Eckernförde. Sämtliche Mittel der Stiftung sind für diesen Zweck unter Einschluss von Pfarrkirche, Pfarrhaus und Pfarrheim zu verwenden, damit die verschiedenen pastoralen und karitativen Aufgaben der Gemeinde besser wahrgenommen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.507 Stiftungen im Bereich Religion & Kirche

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird von dreien seiner Mitglieder, von denen einer entweder Vorsitzende/r oder stellvertretende/r Vorsitzende/r sein muss, gemeinschaftlich vertreten.

Organe

Dem Vorstand gehören an a) der jeweilige Pfarrer der Gemeinde St. Peter und Paul oder die vom Erzbischof des Erzbistums Hamburg mit der Leitung dieser Gemeinde beauftragte Person als geborenes Mitglied, b) vier vom Kirchengemeinderat gewählte Mitglieder der Gemeinde St. Peter und Paul, davon wenigstens zwei aus seiner Mitte.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung St. Peter und Paul, Eckernförde“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.