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Stiftung Leben mit Behinderung, Eckernförde

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Leben mit Behinderung, Eckernförde ist eine Stiftung mit Sitz in Eckernförde.[1] Sie ist seit 1977 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, Menschen, die in seelischer, erzieherischer oder sozialer Not sind, unabhängig von ihrer Nationalität, Konfession oder ihres Standes, durch nachstehende Dienste zu helfen: a) Die heilpädagogische und christliche Betreuung und Förderung von jungen Menschen mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen, b) Ausbau und Betreuung von Entwicklungsprojekten in der dritten Welt, c) die Unterhaltung von christlichen Diensten für seelsorgerische Betreuung und missionarische Aufgaben, d) die Herstellung und Verbreitung christlicher Literatur,

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens drei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Er ist befugt, Vollmachten jeder Art zu erteilen. Der Vorstand und das einzelne Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens 2, jedoch höchstens 5 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Leben mit Behinderung, Eckernförde“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.