Margot und Jürgen Wessel Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2007
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung
a) von Bildung und Erziehung,
b) Wissenschaft und Forschung,
c) des Heimatgedankens,
d) der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 4 AO, insbesondere der Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen, sowie
e) des öffentlichen Gesundheitswesens gem. § 52 Abs. 3 AO, insbesondere der Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i. S. v. § 58 Nr. 1 AO.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Kontaktdaten
Anschrift
Breite Str. 6-8
23552 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2007 |
|---|---|
| Anerkennung | 06.09.2007 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Seit 2007 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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